16-Jährige in Hessen von Kommunalwahl ausgeschlossen

+++ Zwei Jugendliche klagen vor Verwaltungsgerichten +++

Mit einer Pressekonferenz haben der Verein Mehr Demokratie und die Initiative Jugend Wählt am heutigen Donnerstag (1.7.) die Klagen zweier Jugendlicher gegen die Hessischen Kommunalwahlen vom 14. März dieses Jahres angekündigt. Ziel der Klagen ist eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Wahlaltersbegrenzung auf 18 Jahre und in der Folge eine Absenkung des Wahlalters.

Jonathan Faust aus Kassel wird gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung vor dem Verwaltungsgericht Kassel und Tom Kewald aus Marburg gegen die Oberbürgermeisterwahl vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagen. „Es ist unfassbar frustrierend und ungerecht, dass uns grundlos verweigert wird, wählen zu gehen und über unsere Zukunft mitzubestimmen“, so Kewald.

Vertreten werden die beiden 17-Jährigen von den Staatsrechtlern Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg). In elf Bundesländern können sich mittlerweile 16-Jährige an Kommunalwahlen beteiligen, nicht aber in Hessen. „Menschen ihr Wahlrecht zu entziehen, ist nur zulässig, wenn die erforderliche Reife und Vernunft fehlen. Bei 16- und 17-Jährigen gibt es dafür aber keine belastbaren Nachweise. Im Gegenteil: Die Forschung zeigt, dass diese Jugendlichen, die notwendig Reife haben. Damit ist die Wahlaltersgrenze von 18 Jahren verfassungswidrig“, so Heußner. Wird dies gerichtlich festgestellt, käme dem Hessischen Landtag die Aufgabe zu, das Wahlalter abzusenken.

„Der direkte Weg zum Hessischen Staatsgerichtshof ist verstellt. Die Wahlprüfungsklagen müssen den Umweg über die Verwaltungsgerichte nehmen. Es sind gewissermaßen Musterklagen, mit denen das Wahlrecht für rund 100.000 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren in Hessen erstritten werden soll”, so Pautsch.

Mehr Demokratie e.V. und die Initiative Jugend wählt drängen darauf, die Absenkung des Wahlalters endlich auf die politische Agenda zu setzen. „Junge Menschen sind am längsten von politischen Entscheidungen betroffen, können sie aber nicht beeinflussen. Das widerspricht dem Menschenrecht auf politische Teilhabe. Es ist Zeit, auch den Hessischen Jugendlichen ihr demokratisches Existenzminimum zuzugestehen“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

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Link zum Pressekonferenz-Stream: „16-Jährige in Hessen von Kommunalwahl ausgeschlossen: Zwei Jugendliche klagen vor Verwaltungsgerichten“: (https://www.youtube.com/watch?v=g3M6QjvDS6I

Factsheet: Kommunalwahlverfahren in Hessen verfassungswidrig: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2021/Kommunalwahlen_in_Hessen_verfassungswidrig_.pdf

Schriftsätze zu den Wahlprüfungsbeschwerden in Kassel und in Gießen:

https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2021/21-07-Wahlpruefungsklage_VG_Kassel.pdf

https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2021/21-07-Wahlpruefungsklage_VG_Giessen.pdf

 

 

 

 

 

 

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