Bayern-Volksentscheid wäre in neun Bundesländern gescheitert

[29/10] Reformdebatte über leichtere Volksbegehren in vier Bundesländern

 

Der Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz in Bayern am vergangenen Sonntag (4. Juli) wäre in neun der 16 Bundesländer am Quorum gescheitert: in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland. In Baden-Württemberg, Hessen und im Saarland hätte die Nichtraucher-Initiative mit knapp 1,3 Million gesammelten Unterschriften aller Wahrscheinlichkeit nach nicht einmal den Volksentscheid erreicht, da die Unterschriftenquoren für ein Volksbegehren dort zu hoch sind.

 

„Die Volksabstimmungsgesetze sind in vielen Bundesländern reformbedürftig. Volksbegehren und Volksentscheide müssen so geregelt sein, dass die Bürgerinnen und Bürger das Instrument auch nutzen können. Das ist in vielen Bundesländern noch nicht der Fall. Immerhin in vier Ländern kommt nun Bewegung in die Reformdebatte“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und im Saarland gibt es Bestrebungen, die Regelungen für Volksbegehren und -entscheide zu reformieren.

 

Nordrhein-Westfalen

Die rot-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen gibt heute (7. Juli) ihre Pläne zur Verbesserung der direkten Demokratie auf Kommunal- und Landesebene bekannt. „Eine Stärkung der Beteiligungsrechte im bevölkerungsreichsten Bundesland der Republik ist überfällig. Hier gab es in 60 Jahren nur zwei Volksbegehren und keinen einzigen Volksentscheid“, so Efler.

 

Bayern

Die bayerischen Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in jeweils eigenen Gesetzentwürfen für eine Senkung der Hürden bei Volksbegehren ausgesprochen. Der SPD-Gesetzentwurf sieht vor, die Eintragungsfrist bei Volksbegehren von zwei auf vier Wochen zu verlängern und die freie Unterschriftensammlung zuzulassen. Die Grünen wollen darüber hinaus auch das Unterschriftenquorum von zehn auf fünf Prozent der Stimmberechtigten senken. Der Grünen-Gesetzentwurf wird kommende Woche in zweiter Lesung im Plenum behandelt. Die CSU hatte bereits angekündigt, das Gesetzesvorhaben nicht zu unterstützen. „Wir begrüßen den Vorstoß von SPD und Grüne für eine Erleichterung der Bürgerbeteiligung. In Bayern sind die Hürden für Volksbegehren vergleichsweise hoch. Nur sechs von 18 Volksbegehren haben es hier bis zum Volksentscheid geschafft“, so Efler.

 

Brandenburg

In Brandenburg vereinbarte die rot-rote Landesregierung im Koalitionsvertrag eine Erleichterung der direkten Demokratie auf Landesebene. Bisher leitete sie jedoch kein Gesetzgebungsverfahren dazu ein. Der SPD-Landesparteitag hat Landesregierung und SPD-Fraktion nochmals dazu aufgefordert, die Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheide zu reformieren.

 

Saarland

Im Saarland kündigte die schwarz-gelb-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag an, bei Volksbegehren den absoluten Finanzvorbehalt abzuschaffen, die Quoren zu senken und das Verfahren insgesamt zu erleichtern. Ein Gesetzentwurf, den die opponierende SPD zur Verbesserung der direkten Demokratie eingebracht hatte, lehnte die Jamaika-Koalition im März dieses Jahres ab.

 

„In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland stellen die Koalitionsverträge zwar Verbesserungen der direkten Demokratie in Aussicht. Wir hoffen jedoch, dass es nicht nur bei Absichtserklärungen bleibt“, so Efler.

Teilen:
nach oben