Bei Europäischer Bürgerinitiative Ausweisnummer angeben?

[32/10] Affront gegen Datenschutz und Bürgerbeteiligung

 

Beim heutigen Gespräch zwischen dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments (AFCO) und einem Vertreter der Belgischen Ratspräsidentschaft soll auch die Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) zur Sprache kommen. In einem Positionspapier hatte der AFCO gefordert, Bürgerinnen und Bürger nicht durch zu hohe Hürden bei der Unterschriftensammlung abzuschrecken und Datenschutz zu gewährleisten. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hatte vorgeschlagen, die Angabe der Ausweisnummer beim Unterzeichnen einer EBI nicht, wie von der EU-Kommission vorgesehen, zur Pflicht zu machen.

 

„Der Vorschlag des Petitionsausschusses ist zu begrüßen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Kaum jemand wird auf der Straße einem Unterschriftensammler die eigene Ausweisnummer aufs Blatt diktieren. Diese Regelung wäre ein echter Bremsklotz für die Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene. Und sie ist überflüssig. Denn zur Verifizierung der Unterschriften reichen Name, Adresse und Geburtsdatum vollkommen aus“, so Efler.

 

Nicht in allen EU-Mitgliedstaaten soll die Angabe der Ausweisnummer Pflicht sein. So verzichten die Niederlande, Dänemark, Irland, Finnland, die Slowakei und Großbritannien auf diese zusätzliche Hürde. „Warum gerade Deutschland auf diese restriktive Regel besteht ist vor dem Hintergrund der FDP-Regierungsbeteiligung nicht zu verstehen. Ein Kernthema der Liberaldemokraten war stets der Datenschutz“, so Efler.

 

„Wir möchten die EU-Institutionen, die letztlich die gesetzlichen Regelungen beschließen, außerdem daran erinnern, dass eine EBI nicht mehr als eine Anregung für die EU-Kommission ist. Für ein Verfahren, bei dem Bürgerinnen und Bürger keinerlei Entscheidungsrecht haben, ist die verpflichtende Angabe der Ausweisnummer unverhältnismäßig“, sagt Efler.

 

Spätestens bis zum Jahrestag des Lissabon-Vertrags am 1. Dezember 2010 sollen die gesetzlichen Regelungen zur EBI auf EU-Ebene beschlossen werden.

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