Bundestag sollte Bürger grundsätzlich an Gesetzgebung beteiligen

[21/12] Verkehrsminister stellt Weiche in Richtung Bürgerbeteiligung

„Ein guter Anfang – ausbaufähig“ – so kommentiert der Verein Mehr Demokratie die am morgigen Dienstag (1. Mai) startende Initiative von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zur öffentlichen Diskussion einer Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei. Es sei der richtige Weg, die Möglichkeiten des Internets für eine öffentliche Diskussion von Reformvorhaben zu nutzen. Begrüßenswert sei, dass die Bürger frühzeitig, noch vor der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, beteiligt werden. Notwendig sei aber auch, eine Bürgerbeteiligung zu Gesetzesinitiativen auf der Ebene des Bundestages zu etablieren.

„Diese Form der Bürgerbeteiligung über das Internet sollte zum Prinzip für die parlamentarische Gesetzgebung werden und dort angesiedelt sein, wo die Gesetze beschlossen werden – beim Bundestag“, so Mehr Demokratie-Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. „Damit könnten Bürgerinnen und Bürger gezielter Einfluss auf ihre Volksvertreter nehmen. Die Gesetzgebung könnte sich damit stärker an den Interessen der Menschen orientieren.“ Nach Vorstellungen von Mehr Demokratie sollten die Bürgerinnen und Bürger perspektivisch zu allen Gesetzentwürfen, die im Bundestag zur Entscheidung anstehen, Stellungnahmen abgeben können. Diese sollten in öffentlichen Ausschusssitzungen ausgewertet werden. „Es muss nachvollziehbar sein, wie mit den Stellungnahmen aus der Bürgerschaft umgegangen wird, damit die Bürgerbeteiligung nicht zur Alibiveranstaltung wird“, so Beck. Das gelte auch für die Initiative des Bundesverkehrsministers.

Eine solch offene Bürgerbeteiligung bei Gesetzesinitiativen gibt es bisher in der Schweiz, Österreich und einigen Staaten der USA. In Deutschland können sich die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise zu Regierungsentwürfen in den Ländern Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg äußern. Als erstes Bundesland plant Thüringen noch im laufenden Jahr den Start eines Modellprojektes auf der Ebene des Landtags.

Bis zum 22. Mai haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu der Reform der Verkehrssünderkartei auf der Plattform <link http: www.punkteforum.de>www.punkteforum.de zu äußern.

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