BVG verhandelt Bürgerklage gegen neues Wahlrecht

4242 Bürgerinnen und Bürger tragen Verfassungsbeschwerde. Fachverband will Fünf-Prozent-Hürde kippen.

Am 23. und 24. April steht vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung einer Bürgerklage zum Bundestagswahlrecht an, die der Fachverband Mehr Demokratie organisiert hat. Zugleich werden sechs weitere Verfahren der Parteien CSU und LINKE, der CSU-geführten bayrischen Staatsregierung und der Bundestagsfraktion von CDU/CSU behandelt. Alle Beschwerdeführer sehen sich durch das neue Wahlrecht benachteiligt. 

4242 Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Beschwerde als Klägerinnen und Kläger. Vor den Karlsruher Richterinnen und Richtern wird Mehr-Demokratie-Bundessprecher Ralf-Uwe Beck die Motivation und die Argumentationslinie für die Verfassungsbeschwerde erläutern. Vertreten wird die Verfassungsbeschwerde durch Prof. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg). 

Hintergrund für die Verfassungsbeschwerde ist die im März 2023 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform. Mit dieser wurde auch die Fünf-Prozent-Hürde verschärft: Wer einen Wahlkreis gewinnt, kann das Bundestagsmandat nur dann antreten, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Abgeschafft wurde zudem die Grundmandatsklausel, über die eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte, in den Bundestag einziehen konnte, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatte. 

Aus Sicht von Mehr Demokratie ist damit die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschritten. Die Fünf-Prozent-Hürde sei nun nicht mehr abgefedert und kollidiere noch stärker als zuvor mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Artikel 38 Grundgesetz) und der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Grundgesetz).

An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern Millionen von Wählerstimmen, die dann nicht im Bundestag repräsentiert sind. Die Zahl der Stimmen, die auf diese Weise unter den Tisch fallen, könnte noch erheblich anwachsen. Bei der Bundestagswahl 2021 waren es 4 Millionen Stimmen (8,6 %). Hätte es keine Grundmandatsklausel gegeben, wären die gut 2,2 Millionen Stimmen für Die Linke noch hinzugekommen. 

Kontakt und verantwortlich:
Marcus Meier, Pressesprecher Mehr Demokratie e.V. 
Telefon: 0163 5241 908
E-Mail: pressemaps on@mehr-demokratie.de
 

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