Erfolgreichstes Volksbegehren in Berliner Geschichte

[37/10] 280.887 gültige Unterschriften für Wasser-Volksbegehren

 

Mit 280.887 gültigen Unterschriften (320.700 eingereicht) ist das Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ das dritte erfolgreiche Volksbegehren in Berlin. Zuvor hatten das Volksbegehren für den Erhalt des Verkehrsflughafens Tempelhof mit 204.907 gültigen Unterschriften und das Volksbegehren Pro-Reli mit 265.823 gültigen Unterschriften die gesetzlich festgelegte Hürde von rund 172.000 benötigten Unterschriften übersprungen. „Wir freuen uns sehr über den Erfolg des Wasser-Volksbegehrens. Er ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer transparenten und bürgerfreundlichen Politik. Ohne Informationsfreiheit keine Demokratie“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Mit diesem Begehren wird auch die These widerlegt, die direkte Demokratie sei abhängig vom großen Geld. Das Wasser-Volksbegehren konnte im Vergleich zu den anderen Berliner Begehren mit dem geringsten Spendenaufkommen die höchste Unterschriftenzahl erreichen.“

 

Obwohl Teile der betreffenden Verträge bereits in der taz veröffentlicht wurden, ist das Volksbegehren nach Ansicht von Mehr Demokratie unerlässlich. „Beim Wasser-Volksbegehren geht es um das grundsätzliche Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit. Die Verträge müssen auch aus juristischem Grund in vollem Umfang gesetzlich offengelegt werden. Eine Teilveröffentlichung in der Zeitung kann das nicht leisten“, so Efler.

 

Ab Bekanntgabe der Anzahl gültiger Unterschriften für das Wasser-Volksbegehren im Amtsblatt hat der Senat 15 Tage Zeit, einen Termin für die Abstimmung festzulegen. Diese muss an einem Sonn- oder Feiertag innerhalb der kommenden vier Monate stattfinden. „Der Termin ist entscheidend für die Beteiligung am Volksentscheid. Und diese ist existenziell wichtig. Denn ein Volksentscheid in Berlin muss ein Quorum von 25 Prozent erreichen. Wir rufen den Senat deshalb dazu auf, einen beteiligungsfreundlichen Termin zu wählen“, so Efler.

 

Das in der Hauptstadt gültige 25-prozentige Zustimmungsquorum für Volksentscheide über einfache Gesetze besagt, dass eine Abstimmung nur dann gültig ist, wenn mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten mit „Ja“ gestimmt haben. Mehr Demokratie fordert die Abschaffung dieses Quorums. „Quoren sind undemokratisch. Bei einer Wahl entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. So sollte es bei Volksentscheiden auch sein“, so Efler. Beide bisherigen Volksentscheide in Berlin haben das Quorum verfehlt, die Abstimmung zum Flughafen Tempelhof mit 21,7 Prozent, die Abstimmung über Pro-Reli mit 14,2 Prozent.

 

Das Abgeordnetenhaus darf bei einem Volksentscheid einen Gegenvorschlag mit zur Abstimmung vorlegen. Die Abstimmung entfällt, wenn das Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf des Wasser-Volksbegehrens inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert übernimmt. Im Falle eines Volksentscheids erlebt Berlin die dritte von Bürgerinnen und Bürgern initiierte Abstimmung auf Landesebene. Die Gesamtzahl der Volksentscheide in Deutschland würde sich auf 19 erhöhen.

 

Liste der bisherigen Volksentscheide in Deutschland:

wissen.mehr-demokratie.de/uebersicht-volksentscheide.html

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