Europäische Bürgerinitiative: Online-Sammlung für Initiatoren kostenfrei

[47/11] Bundesinnenministerium verbessert Gesetzentwurf nach Kritik aus der Zivilgesellschaft

 

Anders als zunächst befürchtet, müssen die Initiatoren einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) nicht mit hohen Kosten für die Online-Sammlung rechnen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Mittwoch (31. August) im Bundeskabinett diskutiert. Das Bundesinnenministerium hatte die Vorschläge zur Umsetzung der EU-Verordnung zur EBI überarbeitet, nachdem Mehr Demokratie, Europa-Union, Citizens For Europe sowie die Grünen die ursprüngliche Version scharf kritisiert hatten.

Nach der neuen Variante soll die Software für die Online-Sammlung den Initiatoren einer EBI kostenlos zur Verfügung stehen und auch für die Zertifizierung der Hardware sollen keine Kosten anfallen. Der alte Gesetzentwurf dagegen sah vor, dass Bürgerinitiativen die Kosten für die Zertifizierung der Sammel-Hardware in ihrem jeweiligen Mitgliedsstaat selbst tragen. Nach Schätzung der österreichischen und deutschen Innenministerien wären damit Summen von um die 50.000 Euro auf die Initiatoren einer EBI zugekommen. „Die Europäische Bürgerinitiative als Beteiligungsmöglichkeit muss für alle nutzbar sein“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Sie darf nicht finanzkräftigen Initiativen vorbehalten bleiben.

Im aktuellen Entwurf findet sich eine weitere wichtige Neuerung: Die restriktiven Regelungen in Bezug auf die Gültigkeit der Unterschriften wurden durch weniger strenge Vorschriften  ersetzt. Nach den neuen Bestimmungen soll eine Unterschrift dann gültig sein, wenn ein Unterstützer an Hand der angegebenen Daten zweifelsfrei identifiziert werden kann. „Eine EBI wird also nicht mehr an kleinen Formfehlern beim Unterschreiben scheitern“, fasst Beck zusammen. „Der neue Entwurf fällt deutlich bürgerfreundlicher aus als der alte.

Die EBI ermöglicht EU-Bürgern, mit einer Million Unterschriften aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten ein Thema auf die Agenda der EU-Kommission zu setzen. Sie wird ab April 2012 anwendbar und ist durch eine EU-Verordnung geregelt. Detailfragen wie die Prüfung der Unterschriften müssen jedoch in den Mitgliedsstaaten durch Ausführungsgesetze festgelegt werden.

 

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