Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein fällt

[7/08] Mehr Demokratie begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Fünf-Prozent-Hürde bei Gemeinde- und Kreistagswahlen in Schleswig-Holstein wird abgeschafft. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute (13. Februar) verkündet. Damit haben es kleinere politische Gruppierungen künftig auch in Schleswig-Holstein leichter, ins Kommunalparlament einzuziehen.

 

Der Verein Mehr Demokratie, der in Schleswig-Holstein die seit Januar laufende Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" mit initiiert hat, begrüßt das Urteil und fühlt sich vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. "Damit ist eine unserer Forderungen bereits erfüllt. Das war auch höchste Zeit. Denn neben dem Saarland und Thüringen war Schleswig-Holstein einer der wenigen Flächenstaaten, in denen die den Wählerwillen verzerrende Fünf-Prozent-Klausel noch galt", erklärt Gerald Häfner, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. "Alle anderen Bundesländer haben die Hürde bereits abgeschafft und damit für kleine Parteien, Wählergemeinschaften oder Einzelbewerber die Chance verbessert, ins Kommunalparlament einziehen zu können."

 

Die Entscheidung gewährleiste, dass Bürger auch mit Minderheiten-Positionen im Parlament vertreten sein könnten, so Häfner. "Es ist wichtig, dass die Wähler nicht befürchten müssen, ihre Stimme könne unter den Tisch fallen, wenn sie keine der großen Parteien wählen."

 

Mehr Demokratie setzt sich derzeit deutschlandweit in mehreren Kampagnen für mehr Einfluss der Bürgerinnen und Bürger beim Wählen ein. In Schleswig-Holstein fordert der Verein unter anderem veränderbare Listen und die Möglichkeit, Stimmen frei auf Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen zu verteilen. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat unsere Arbeit für ein bürgerfreundlicheres Wahlrecht in Schleswig-Holstein mit einem Paukenschlag eingeleitet", erklärt Häfner. "Mit der Volksinitiative haben die Bürger es nun selbst in der Hand, weitere Verbesserungen durchzusetzen."

 

Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde eingereicht hatten die Grünen und die Linke, die mit der Klausel die Chancengleichheit der Parteien gefährdet sahen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte eine Senkung der Hürde zuvor mehrheitlich abgelehnt.

 

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