Luxemburg: Verfassungsreferendum am Sonntag/Volksinitiative geplant

[11/15] In mehreren europäischen Ländern entscheiden Bürger über die Verfassung mit

In Luxemburg werden die Bürgerinnen und Bürger am kommenden Sonntag (7. Juni) über die Einführung eines Ausländerwahlrechts, die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie über die zeitliche Begrenzung von Ministerämtern befragt. Das unverbindliche und vom Parlament ausgelöste Referendum ist Teil der seit 2004 laufenden Verfassungs-Modernisierung, die voraussichtlich im nächsten Jahr mit einer verbindlichen Abstimmung über die gesamte Verfassung abgeschlossen werden soll.

„In mehreren europäischen Ländern wurden und werden die Bürgerinnen und Bürger an Verfassungsreformen beteiligt, während in Deutschland die Einführung bundesweiter Volksentscheide von der CDU blockiert wird“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. So haben die Iren kürzlich unter anderem über die Aufnahme der Homo-Ehe in die Verfassung abgestimmt; in Island fand 2012 ein unverbindliches Referendum zu sechs verfassungsrelevanten Themen statt; in der Schweiz gehören verbindliche Volksabstimmungen zu Verfassungsfragen ohnehin zum politischen Tagesgeschäft. „Der Bürgereinfluss ist dabei unterschiedlich groß, gemeinsam ist den verschiedenen Abstimmungen aber, dass sie mit dem Mythos von allwissenden und allmächtigen Politikern brechen und die Bürger grundsätzlich als fähig ansehen, das Gemeinwesen mitzugestalten“, erklärt Beck.

In Luxemburg hatte eine aus Abgeordneten zusammengesetzte Verfassungskommission beschlossen, den Bürgerinnen und Bürgern drei von mehreren diskutierten Themen zur Abstimmung vorzulegen. Allerdings betonen vor allem die Konservativen (Christlich Soziale Volkspartei), dass das Referendum konsultativ, also rechtlich nicht bindend sei. Um die Verfassung tatsächlich zu verabschieden, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament notwendig, über die die seit 2013 regierende Koalition aus Demokratischer Partei, Luxemburger Sozialistischer Arbeiterpartei und Grünen nicht verfügt.

Im Entwurf für die neue Luxemburger Verfassung ist unter anderen die Möglichkeit einer Volksinitiative vorgesehen: „Offenbar hat man in der Verfassungskommission begriffen, dass es nicht genügt, die Bürgerinnen und Bürger von oben zur Abstimmung zu bitten, sondern dass ihnen auch selbst ein Initiativrecht zusteht“, kommentiert Beck. Mit der Volksinitiative hätten die Bürger die Möglichkeit, dem Parlament nicht nur eine Petition, sondern einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen, über den die Abgeordneten dann im Plenum beraten und abstimmen müssen – die genaue Ausarbeitung steht noch aus.

In Luxemburg gab es seit 1919 vier Volksabstimmungen, die alle vom Parlament angesetzt und unverbindlich waren, die letzte davon 2005 über die EU-Verfassung. In Deutschland dagegen ist den Bürgerinnen und Bürgern die Mitsprache auf nationaler Ebene komplett verwehrt. „Es ist nicht vermittelbar, wieso die Menschen auf Kommunal- und Landesebene mitentscheiden dürften, aber nicht auf der Bundesebene“, so Beck.

Mehr Demokratie fordert mit einem eigens entwickelten Gesetzentwurf die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung mit von Bürgerinnen und Bürger initiierten Volksinitiativen, Volksbegehren und verbindlichen Volksentscheiden auf Bundesebene. Trotz zahlreicher Anläufe verschiedener Parteien wurde die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit bisher nicht erreicht, weil die CDU blockiert.

Übersicht Volksabstimmungen in Luxemburg: <link http: tinyurl.com ovgm9z6>

tinyurl.com/ovgm9z6

Gesetzentwurf für bundesweite Volkabstimmungen in Deutschland: <link file:12513>MD-Gesetzentwurf Volksentscheid

Teilen:
nach oben