Direkte Demokratie: Reform in Rheinland-Pfalz, Reförmchen in Hessen

[30/15] Mehr Demokratie begrüßt Vereinfachung von Volks- und Bürgerbegehren

Gleich in zwei Bundesländern haben die Landtage gestern (17. Dezember) die Hürden für die direkte Demokratie gesenkt. Während in Hessen die Abstimmungshürde für kommunale Bürgerentscheide gesenkt wurde, gab es in Rheinland-Pfalz neben Verbesserungen der direkten Demokratie vor Ort auch eine Vereinfachung landesweiter Volksbegehren. Die Initiative „Mehr Demokratie“ begrüßt beide Reformen, sieht aber weiteren Verbesserungsbedarf.

In Rheinland-Pfalz gibt es bei kommunalen Bürgerbegehren Verbesserungen an mehreren Stellen. So wurde die Unterschriftenhürde von je nach Gemeindegröße sechs bis zehn Prozent auf fünf bis neun Prozent gesenkt. In den Landkreisen sinkt die Hürde von acht bis 15 Prozent auf fünf oder sechs Prozent. Es müssen also zur Beantragung eines Bürgerentscheids weniger Unterschriften gesammelt werden.  Gleichzeitig sinkt auch die Hürde beim Bürgerentscheid. Musste die Mehrheit für ein Bürgerbegehren hierbei bisher mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen, liegt diese Hürde jetzt bei 15 Prozent.

Entschärft wurde die Frage der Folgekosten erfolgreicher Bürgerbegehren. Bisher mussten die Initiatoren von Bürgerbegehren hierzu selber einen Vorschlag dazu erarbeiten, wie die Kosten etwa für den Erhalt einer Schule aus dem Gemeindehaushalt gedeckt werden können. In Zukunft formulieren die Kommunen selber eine Kostenschätzung, die von den Bürgerbegehrensinitiatoren zur Information der Unterzeichner auf die Unterschriftenliste gesetzt wird.

Bei landesweiten Volksbegehren können Unterschriften jetzt frei, also etwa an Infoständen oder bei Veranstaltungen gesammelt werden. Bisher mussten unterzeichnungswillige Bürger dafür in die Rathäuser gehen. Ähnlich wie bei der Wahlkampfkostenerstattung für Parteien gibt es nun auch für Volksbegehren eine finanzielle Unterstützung vom Land. Je Unterschrift gibt es 10 Cent, die Höchsterstattung beträgt 30.000 Euro. Bei Volksentscheiden gibt es 10 Cent pro Stimmberechtigtem, das entspricht etwa 300.000 Euro. Außerdem müssen an Volksbegehren geleistete Spenden offengelegt werden. „Eine weitergehende Reform ist leider am mangelnden Reformwillen der CDU gescheitert. Deshalb bleibt die hohe Hürde von 300.000 Unterschriften erhalten“, bedauert Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Die CDU hatte sich aus Gesprächen mit der Landesregierung über eine entsprechende Verfassungsänderung zurückgezogen.

Im Vergleich zu Rheinland-Pfalz wurde in Hessen bei kommunalen Bürgerentscheiden nur wenig geändert. In Städten zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern reicht nun bei einem Bürgerentscheid die Zustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten zum Bürgerbegehren aus. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern genügen 15 Prozent. Bisher lag die Hürde bei einheitlich 25 Prozent. „Diese Veränderung hat auf die Praxis der direkten Demokratie kaum Auswirkungen, weil nur 12 von 426 Gemeinden mehr als 50.000 Einwohner haben. Die Reform ist also eher eine Alibi-Veranstaltung“, kritisiert Efler. Neu eingeführt wird der so genannte Ratsbürgerentscheid, mit dem Räte Bürgern Entscheidungen zur Abstimmung vorlegen können. Mehr Demokratie bemängelt, dass Bürgerbegehren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen weiterhin nicht möglich sind. Außerdem sei die Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse mit nur acht Wochen zu kurz. Die häufig umstrittene Frage der Folgekosten eines Bürgerbegehrens bleibe ein Fallstrick für Initiativen.

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