Hamburger Debatte um Volksbegehrens-Kosten: Initiativen unterstützen statt ausbremsen!

Fachverband kritisiert das Hamburger Vorhaben, die Volksgesetzgebung zu erschweren

Die Pläne des rot-grünen Hamburger Senats, Volksinitiativen künftig zu zwingen, einen Kostendeckungsvorschlag vorzulegen, bewertet der Bundesverband von Mehr Demokratie kritisch.

„Hier wird eine Bedingung formuliert, die Initiativen oft gar nicht einlösen können. Damit schafft sich die Politik eine Handhabe, Initiativen für unzulässig zu erklären, weil der Kostendeckungsvorschlag nicht genügt“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Es sei durchaus wünschenswert, vor einer Abstimmung Klarheit über die finanziellen Folgen herzustellen und dies auch in der Abstimmungsbroschüre zu veröffentlichen. „Aber sinnvoller als die Initiative zu verpflichten, ist es, die Fachbehörden oder wie im Hamburger Fall den unabhängigen Rechnungshof einzubeziehen.“

Der bundesweite Trend in den Kommunen gehe bereits dahin, die verpflichtenden Kostendeckungsvorschläge durch Kostenschätzungen der Verwaltung zu ersetzen. Rund 15 Prozent aller Bürgerbegehren scheitern am Kostendeckungsvorschlag. „Immer mehr Länder, zuletzt Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, streichen den Kostendeckungsvorschlag, kommen den Bürgern damit entgegen und verbessern so das Zusammenspiel zwischen Bevölkerung und Politik. „Schaut man auf die Entwicklung in den vergangenen Jahren und Monaten, fällt Hamburg, das lange Vorreiter der direkten Demokratie war, im Ländervergleich nun deutlich zurück.“

Natürlich müssten Vorschläge von Initiativen gegenfinanziert werden. Problematisch sei aber, dass die Hamburger Debatte ein schiefes Licht auf das Verhältnis der Bürger zu öffentlichen Finanzen werfe. „Es ist eben nicht so, als würden die Bürger per Volksgesetzgebung etwas bestellen, das dann irgendjemand bezahlen muss. Letztlich sind es die Bürgerinnen und Bürger selbst, die hier über die Verwendung ihrer Steuergelder mitentscheiden. Die Verwaltung sollte hier Beratungsfunktion übernehmen, statt die Arme zu verschränken und die Initiative zu Kostenvorschlägen zu verpflichten, die sie im Grunde nicht leisten kann.“

+++ Hintergrund:

Momentan sollen Initiativen in Hamburg einen Vorschlag machen, wie durch ihr Begehren verursachte Mehrkosten oder geringere Einnahmen im Landeshaushalt ausgeglichen werden. Initiativen können sich dabei durch die Landesabstimmungsleitung beraten lassen, die wiederum aufgerufen ist, die zuständigen Fachleute hinzuzuziehen. Die Beratung soll verfassungs-, haushalts- und verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Fragen umfassen, wobei der unabhängige Rechnungshof einbezogen werden kann. Geht es nach SPD und Grünen müssen die Bürger bei Initiativen künftig selbst angeben, woher das Geld für ihre Vorschläge kommen soll. Anlass für den rot-grünen Vorstoß ist die Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburger Kitas“, die eine Personalaufstockung um 25 Prozent fordert. Die daraus resultierenden Mehrkosten könnten – so die Lesart des Senats – mit der Hamburger Schuldenbremse in Konflikt geraten. Deshalb soll die Initiative vor das Verfassungsgericht gebracht werden.

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