Vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt: Durfte die EU-Kommission Stop TTIP verbieten?

Präzedenzfall: Europäische Bürgerinitiative klagt gegen die Unzulässigkeitserklärung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Dienstag (13. September) über die Zulässigkeit der Europäische Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP verhandelt. Die EU-Kommission hatte einem europaweiten Bündnis im September 2014 verboten, in einem offiziellen Verfahren Unterschriften für einen Abbruch der TTIP-Verhandlungen und gegen die Ratifizierung von CETA zu sammeln.

„Wenn die Rechtsauffassung der Kommission Bestand hat, heißt das im Klartext: Der Bevölkerung sind bei der Entwicklung internationaler Verträgen jeder Art die Hände gebunden. Internationale Verhandlungen der Kommission dürfen durch Bürgerinnen und Bürger nur bejubelt, nicht aber kritisiert werden“, sagt Michael Efler, Mitglied im Stop TTIP Bürgerausschuss. Das Bündnis hat deshalb vor dem EuGH gegen die Verweigerung der Registrierung geklagt und den renommierten Völkerrechtler Prof. Dr. Bernhard Kempen als Prozessvertreter gewonnen.

Die Ablehnung der offiziellen EBI begründet die Kommission damit, dass die Verhandlungsmandate zu TTIP und zum CETA keine Rechtsakte seien. Sie seien interne Vorbereitungsakte zwischen den EU-Organen und insofern durch eine Bürgerinitiative nicht anfechtbar. Darüber hinaus könne die EU-Kommission keine negativen Ratifizierungsvorschläge machen und insofern der EBI-Forderung, die Verhandlungen über CETA und TTIP nicht abzuschließen auch nicht nachkommen. „Uns ist nicht klar, warum Vorschläge der Kommission in Gesetzgebungsverfahren Gegenstand einer EBI sein dürfen, Vorschläge, die darauf zielen, völkerrechtliche Verträge abzuschließen, hingegen nicht“, erläutert Efler.

„Wir vermuten, dass die EU-Kommission sich die unbequeme Initiative vom Hals halten wollte. Erfolg in der Sache hat sie damit jedenfalls nicht gehabt – der Widerstand gegen CETA und TTIP wächst ständig, die Chancen die Abkommen zu stoppen sind so gut wie nie zuvor“, so Efler. Das Bündnis hatte nach der Ablehnung durch die Kommission die Sammlung selbst organisiert und mit über 500 Partner-Organisationen knapp 3,3 Millionen Unterschriften gesammelt – mehr als je eine offizielle EBI zuvor.

 

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