Consul – Bürgerbeteiligung im digitalen Zeitalter

Die „neue“ kostenlose Software namens Consul hebt die Bürgerbeteiligung auf ein höheres Niveau. Weltweit hat die Software ihren Siegeszug schon angetreten. Nun steht sie auch in Deutschland in den Startlöchern

Die Demokratie und die Stadt hatten schon immer ein besonderes Verhältnis zueinander. In einer Stadt  –  in Athen – wurde die Idee der Demokratie geboren. Einzelne Städte brachten die Demokratie durchs Mittelalter. Und auch heute sind es Städte, die die wichtigsten Impulse für die Digitalisierung der Demokratie geben.

Von New York bis Madrid, von Paris bis Buenos Aires versuchen Städte, ihr Miteinander mithilfe von modernen Technologien offener, transparenter und partizipativer zu gestalten. Sie alle benutzen seit kurzem die Demokratie-Software Consul. Consul belebt den urbanen, digitalen Diskurs und ermächtigt die Bürgerinnen und Bürger, die Geschicke des kommunalen Miteinanders selbst zu gestalten.

Dabei stützt sich Consul auf fünf Säulen:

  1. Bürgerhaushalte- Bürgerinnen und Bürger können Ausgabenvorschläge für Teile des städtischen Budgets machen, um Projekte in der Stadt umzusetzen. Die Vorschläge, die die meisten Stimmen erhalten, werden umgesetzt. In Madrid etwa bestimmten die Bürgerinnen und Bürger über 100 Millionen Euro.
  2. Vorschläge- Bürgerinnen und Bürger können Ideen für neue Gesetze oder Aktionspläne, die in die Zuständigkeit der Stadtverwaltung fallen, einbringen und unterstützen. Erreichen sie ein gewisses Quorum, wird darüber abgestimmt.
  3. Abstimmungen - Es kann sowohl über Vorschläge von Bürgerinnen und Bürger als auch von Institutionen abgestimmt werden. Außerdem ist es möglich, das gesamte Stadtgebiet oder nur bestimmte Bezirke einzuschließen.
  4. Debatten- Consul bietet eine Diskussionsplattform, die nicht zu einer direkten Entscheidungsfindung führt, sondern der Stadt Zugang zur öffentlichen Meinung verschafft und den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gibt sich untereinander auszutauschen und ihre Erfahrungen einzubringen.
  5. Kollaborative Gesetzgebung – Aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Ausarbeitung von Gesetzen und Aktionsplänen.Gesetzestexte können kommentiert und diskutiert werden.  

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