Bürgerbegehrensbericht 2023

Es gab fast 9.000 direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene. In diesem Bürgerbegehrensbericht betrachtet Mehr Demokratie  die Auswirkung von direkter Mitbestimmung auf den Klimaschutz. 245 neu gestartete Verfahren auf kommunaler Ebene verzeichnet der Bürgerbegehrensbericht für das Jahr 2022. Mit dem Bericht, den der Verein Mehr Demokratie am  1. Juni 2023 veröffentlicht, wird die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene analysiert.

Seit 1956 gab es insgesamt 8.958 Bürgerbegehren und Ratsreferenden in den Kommunen. Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass sich die Zahl neuer Verfahren bei rund 300 pro Jahr eingepegelt hat. 2021 waren es 307, 2020 immerhin 289 Verfahren und 2019 wurden 369neue Verfahren initiiert. Zudem wirft der Bericht einen detaillierten Blick auf Bürgerbegehren und Ratsreferenden mit einem Bezug zum Klimaschutz.

Die Hälfte aller Verfahren (1956–2022) konzentriert sich auf zwei Bundesländer: 40 Prozent aller Verfahren (3.485) wurden in Bayern und etwa zwölf Prozent (1.105) in Baden-Württemberg ausgelöst. Die Plätze dahinter belegen Nordrhein-Westfalen mit 943, Schleswig-Holstein mit 591 und Hessen mit 524 Verfahren. Schlusslichter sind das Saarland und Bremen mit 17 bzw. elf Verfahren. Das Gefälle zwischen den Ländern führt Mehr Demokratie auf die unterschiedlichen Regelwerke zurück, die bürgerschaftliches Engagement erleichtern oder erschweren. Mit Sorge beobachtet der Verein die jüngste Entwicklung in Schleswig-Holstein: Hier schränken neue von der schwarz-grünen Koalition beschlossene Regeln seit April dieses Jahres Bürgerbegehren ein.

Erarbeitet wird der alle zwei Jahre erscheinende Bericht in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung an der Bergischen Universität Wuppertal.

Bürgerbegehrensbericht 2023

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