Das Saarland ist das Schlusslicht dieses Rankings, sogar mit einem deutlichen Abstand zu Platz 15. Als einziges Bundesland erhält es die Note „mangelhaft" (5,1). Sowohl auf Landesebene (Teilnote 4,7) als auch auf kommunaler Ebene (Teilnote 5,5) belegt das Land den letzten Platz. Insgesamt verwundert es angesichts der Regelungen nicht, dass es im Saarland bislang zu nahezu keiner direktdemokratischen Praxis kam.
Auf Landesebene verhinderten die 1979 eingeführten Regelungen bis 2013 die direkte Demokratie in jeder Hinsicht. Das Finanztabu, die extrem hohen Hürden für Volksbegehren und -entscheide und der Ausschluss von verfassungsändernden Initiativen machten das Instrument gänzlich unpraktikabel. 2013 wurden die Regelungen ein wenig, jedoch unzureichend reformiert. So sind nach wie vor die Hürden viel zu hoch, unter anderem sind sehr viele Themen nicht zulässig. Und: Die Verfassungsartikel zur Volksgesetzgebung dürfen nicht durch Volksbegehren geändert werden („Demokratie-Abwehr-Klausel“).
Finanzwirksame Gesetze nur mit sehr geringen Auswirkungen zulässig, Abgaben, Besoldung, Entgelt- und Entschädigungszahlungen, Staatsleistungen, Verfassungsartikel der parlamentarischen und der Volksgesetzgebung
Unterschriften: 7%
Frist: 3 Monate
Amtseintragung
Einfache Gesetze: 25% Zustimmungsquorum
Verfassung: 50% Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit
Nein
Noch schlechter sieht es auf kommunaler Ebene ("ungenügend") aus. Hier verhindern ein weitreichender Themenausschluss und sehr hohe Hürden bei Bürgerbegehren und beim Bürgerentscheid das bürgerschaftliche Engagement. So steht die direkte Demokratie nur auf dem Papier, es finden nahezu keine Verfahren statt, seit 1997 hat es noch keinen einzigen (!) Bürgerentscheid im Saarland gegeben.
Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)
Unterschriften: 13,1-15%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 2 Monate
Freie Sammlung (aber keine Listen erlaubt, nur einzelne Unterschriftsbögen)
30%-Zustimmungsquorum
Inhalt: Während bundesweite Volksentscheide auf die lange Bank geschoben werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2021 des Fachverbandes Mehr Demokratie. Vier Bundesländer haben die direkte Demokratie reformiert. Damit hat sich die Durchschnittsnote aller Bundesländer von 4,2 im Jahr 2003 auf den bisher besten Wert von 3,3 verbessert.
Ganz vorn im Ländervergleich der direkten Demokratie insgesamt liegen Bayern und Bremen (beide Note 2,3), gefolgt von Hamburg (2,4) und Schleswig-Holstein (2,55).
Während bundesweite Volksentscheide noch immer heiß diskutiert werden, hat sich die direkte Demokratie in den Bundesländern etabliert und wird langsam aber stetig weiterentwickelt. Das zeigt das Volksentscheidsranking 2016 von Mehr Demokratie. Insgesamt werden die Regelungen bürgerfreundlicher. Seit dem letzten Ranking von 2013 haben zehn Bundesländer Volks- und Bürgerbegehren erleichtert. Damit liegt die Durchschnittsnote aller Bundesländer erstmals seit Beginn des Ländervergleichs im Jahr 2003 bei „befriedigend“ (3,4).