Gespräch zu Glyphosat mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Florian Kuhlmey,
Stellvertretender Pressesprecher

MD: Wie läuft der Zulassungsprozess bei Pflanzenschutzmitteln normalerweise ab?

Florian Kuhlmey:Zunächst einmal gilt es zu unterscheiden zwischen einer Pflanzenschutzmittelzulassung (z.B. für das Mittel „Round up“ von Monsanto) und einer Wirkstoffgenehmigung (z.B. für Glyphosat). Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln gelten national und werden von jedem Mitgliedstaat einzeln erteilt. Eine Wirkstoffgenehmigung gilt EU-weit. Ein Mitgliedstaat (im Fall von Glyphosat Deutschland) wird in dem hierfür notwendigen Prüfverfahren zum Berichterstatter ernannt. Er erstellt einen Bewertungsbericht, der an die EU-Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt wird. Die EFSA gibt daraufhin den übrigen Mitgliedstaaten sowie der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Kommentierung.

Anschließend kann die EFSA noch weitere Informationen des Antragstellers einfordern bzw. weitere Experten konsultieren. Am Ende verfasst die EFSA eine Schlussfolgerung ("EFSA Conclusion") für die EU-Kommission. Die Kommission wiederum legt dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel einen Entscheidungsvorschlag vor. Im Ausschuss wird dann von den EU-Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit eine Entscheidung zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung des Wirkstoffs getroffen. Eine ausführliche Darstellung des Prozederes gibt es hier.

MD: Viele Bürger/innen irritiert es, dass im Report des Bundesinstituts für Risikobewertung Passagen auftauchen, die offenbar auf Formulierungen der Glyphosat-Lobby rund um den Hersteller Monsanto zurückgehen… Was sagen Sie diesen Menschen?

Florian Kuhlmey:Bei der Wirkstoffprüfung von Glyphosat haben vier deutsche Behörden zusammengearbeitet: das Bundesinstitut für Risikobewertung (Gesundheit), das Julius Kühn-Institut (Wirksamkeit, Nutzen, Bienen), das Umweltbundesamt (Naturhaushalt) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (physikalische und chemische Eigenschaften). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich bereits in der Vergangenheit zu den Plagiatsvorwürfen geäußert, die seinen Berichtsteil betreffen. (Stellungnahme des BfR hier). Ich möchte Sie daher bitten, sich mit Ihrer Frage auch in diesem Fall direkt an das BfR zu wenden.

MD: Das soeben vorgelegte Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD sieht vor, die an der Pflanzenschutzmittel-Zulassung beteiligten Behörden mit zusätzlichem Personal auszustatten. Welche konkreten Maßnahmen würden helfen, um zukünftig auf die Zuarbeit von Monsanto etc. verzichten zu können?

Florian Kuhlmey:Das Prozedere bei der Genehmigung eines Pflanzenschutzmittelwirkstoffs bzw. bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist EU-weit einheitlich geregelt (durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Hinzu kommen weitere EU-Regelungen, die z.B. festlegen, welche Unterlagen ein/e Antragsteller/in bei der zuständigen Behörde einzureichen hat und wie mit diesen Unterlagen umzugehen ist. Eine grundlegende Änderung der bisherigen Genehmigungs- bzw. Zulassungspraxis setzt eine entsprechende Anpassung des derzeit geltenden europäischen Rechts voraus. Ganz grundsätzlich wird es aber im Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren immer eine gewisse Form der Zusammenarbeit geben müssen, da es immer einen Antragsteller auf der einen Seite und die Zulassungsbehörde auf der anderen Seite gibt. Über den Genehmigungs- bzw. Zulassungsantrag stehen beide Seiten zwangsläufig miteinander in Kontakt.

MD: Noch eine Rückfrage, nur damit ich richtig verstehe… Sie sagen doch vereinfacht gesagt Folgendes: Es ist überhaupt kein Skandal, dass die Genehmigungsbehörden auf Studien der Antragsteller/innen zurückgreifen, sondern das im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage mögliche und übliche Vorgehen. Wäre dann nicht die logische Schlussfolgerung, die aktuelle Gesetzeslage dahingehend zu überprüfen, ob dieses Vorgehen sinnvoll ist und nicht doch die Gefahr von Ergebnissen zu Gunsten der Antragsteller/innen birgt. Es kommt ja auch immer stark darauf an, wer eine Studie wie und mit welchem Ziel entwickelt und durchführt.

Florian Kuhlmey:Es ist richtig, dass die Antragsteller/innen auch Studien mit ihrem Antrag zusammen einreichen müssen. Dies gilt sowohl für die Pflanzenschutzmittelzulassung als auch für die Wirkstoffprüfung. Die Ergebnisse dieser Studien werden jedoch nicht 1:1 übernommen. Stattdessen wird eine Reihe von Maßnahmen zur Überprüfung der Studienergebnisse durchgeführt. Details dazu gibt es hier... Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ebenso wie die übrigen an der Zulassung bzw. Genehmigung beteiligten Behörden arbeiten innerhalb des oben beschriebenen gesetzlich vorgegebenen Rahmens. Eine Änderung des Verfahrens bedürfte einer politischen Initiative, die ausschließlich von der Ministerialebene ausgehen kann.

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