Geheimes CETA-Mandat geleakt!


Geheimniskrämerei ist Programm: Bei den Handelsabkommen TTIP und CETA werden wichtige Dokumente nur scheibchenweise und auf Druck der Zivilgesellschaft veröffentlicht. Bundesregierung und EU halten auch das CETA-Verhandlungsmandat unter Verschluss. Noch immer hat es keine offizielle Veröffentlichung gegeben, die in allen Sprachen verfügbar ist. Stattdessen wurden die Dokumente wieder einmal von dritter Seite geleakt und unserem Aktionspartner foodwatch zugespielt.

Von Dr. Michael Efler

Das CETA-Leak geht auf eine E-Mail-Aktion mit foodwatch zurück, in der wir gemeinsam mit mehreren zehntausend Unterzeichner/innen eine Veröffentlichung des Mandats forderten. Es waren die Aktion und die Berichterstattung darüber, die dazu führten, dass die unter Verschluss gehaltenen Papiere jetzt an die Öffentlichkeit gelangten. Es ist jedoch ein Skandal, dass es weiterhin keine „offizielle“ Publikation des Mandats gibt.

Die Papiere belegen, dass es einen Streit zwischen der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat über die Frage der Zuständigkeit gibt. Im Juli 2011 wurde das Mandat ergänzt um den Punkt Investorenschutz (einschließlich der besonders strittigen Schiedsgerichte). 2009 war es für die EU noch nicht möglich, über Investitionen zu verhandeln, da die Kompetenz bei den Mitgliedstaaten lag. Diese wurde erst mit dem Vertrag von Lissabon auf die EU übertragen.

Der Rat nahm in die Mandatsänderung mit auf, dass im Bereich des Investitionsschutzes auch über Bereiche gemischter Zuständigkeit verhandelt werden soll. Dies bedeutet, dass teilweise auch über Kompetenzen der Mitgliedstaaten verhandelt werden soll. Dies hätte zur Folge, dass das Abkommen nicht nur die Zustimmung von Rat und EU-Parlament benötigt, sondern dass es zusätzlich von allen 28 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss.

Kein Wunder, dass dies der EU-Kommission überhaupt nicht gefällt, macht es doch die Ratifizierung von CETA erheblich schwieriger. In einer Erklärung zur Änderung des Verhandlungsmandates bezweifelt die Kommission die Rechtsauffassung des Rates, dass im Bereich Investitionsschutz auch Kompetenzen der Mitgliedstaaten betroffen sind. Beim Freihandelsabkommen EU-Singapur zieht die EU-Kommission sogar vor den Europäischen Gerichtshof, um diese Frage (möglichst in ihrem Sinne) klären zu lassen.

Wenn der Gerichtshof der Kommission recht gibt, ist zu erwarten, dass die Kommission auch bei CETA versuchen wird, die Mitgliedstaaten zu umgehen.

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