EU-Parlament reformiert EU-Bürgerinitiative


Heute verabschiedete das Europäische Parlament einen Bericht, der festschreibt, wie die Europäische Bürgerinitiative (EBI) zukünftig geregelt werden soll. Dies ist eine Reaktion auf unsere gemeinsame Kampagne mit Democracy International und WeMove.EU für eine EBI-Reform. Kurz vor der Abstimmung überreichten wir in Straßburg 76.397 Unterschriften an die EU-Parlamentarier. Darin fordern wir, die EBI einfacher, unbürokratischer und wirkungsvoller zu gestalten. Und tatsächlich hat das EU-Parlament fast alle unsere Reformvorschläge aufgenommen.

Von Charlie Rutz

Viele Europäische Bürgerinitiativen sind seit deren Einführung im April 2012 an der Ignoranz und fehlenden Unterstützung der Europäischen Institutionen gescheitert. Das könnte sich bald ändern: Denn in seinem heute verabschiedeten Bericht zur EBI hat das EU-Parlament etliche Reformvorschläge der Organisationen Democracy International, Mehr Demokratie und WeMove.EU einfließen lassen. Das EU-Parlament hat damit einen großen Schritt in Richtung mehr Demokratie in Europa gemacht. Seine Verbesserungsvorschläge machen die EBI zu einem zugänglicheren Beteiligungsinstrument, dessen politische Wirksamkeit deutlich gestärkt wird. Nun müssen diese Verbesserungen auch zügig umgesetzt werden.

Video von der Unterschriftenübergabe


„Mit der EBI haben die Menschen immerhin einen Fuß in der Tür zur Europapolitik. Sie können weiterhin Themen auf die Agenda setzen“, stellt unser Vorstandssprecher Michael Efler fest. Mittelfristig müsse die EBI aber zu einem direktdemokratischen Instrument ausgebaut werden. Auch europäische Volksbegehren und Volksentscheide müssen möglich sein!

Weitere Fotos von unserer Aktion gibt es hier...


Seit Einführung des Instrumentes war die Zahl der neu gestarteten EBIs ständig zurückgegangen und nur drei EBIs wurden tatsächlich von der Europäischen Kommission behandelt. Democracy International, Mehr Demokratie und WeMove.EU hatten daraufhin konkrete Empfehlungen für eine EBI-Reform mit dem Ziel entwickelt, diese in den Bericht des EU-Parlamentes mit einfließen zu lassen. Zu den Änderungen gehört:

  • Absenkung des Mindestalters für die Unterzeichnungsberechtigung von 18 auf 16 Jahre.
  • Bürger/innen sollen unabhängig vom Wohnsitz unterschreiben können,
    auch ohne Vorlage einer persönlichen Identifikationsnummer.
  • Organisatoren sollen leichter Rechtsberatung erhalten.
  • Die Bürgerinitiativen sollen selbst entscheiden, wann sie mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen. Bisher lief die Frist vom Tag der Registrierung an. Weil man sich der Registrierung nicht sicher sein konnte, erschwerte das die Kampagnenvorbereitung.
  • Übersetzung der EBI in offizielle EU-Amtssprachen.

Eine Zulassung vertragsändernder EBI lehnte das EU-Parlament jedoch ab.


Wir müssen also weiter Druck machen, dass die EBI zu einem echten Mitbestimmungsinstrument wird. Der heute vom EU-Parlament verabschiedete Bericht ist nur ein Zwischenschritt. Viele der Vorschläge können nur durch eine Änderung der EBI-Verordnung umgesetzt werden. Dafür müsste die EU-Kommission einen Vorschlag machen, über den dann wiederum das EU-Parlament und der Ministerrat entscheiden.

2016 könnte die Neuregelung der EBI beschlossen werden.

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