Direkte Demokratie: CDU/SPD-Reformvorschläge bringen das Saarland im Ländervergleich nicht voran

[12/13] Mehr Demokratie fordert mutigere Reformen/Anhörung im Landtag am 7. März

Der Verein Mehr Demokratie bewertet den im Herbst 2012 vorgelegten Gesetzentwurf der Großen Koalition im Saarland zur Reform der Volksgesetzgebung als unbefriedigend. „Einerseits bringen die angedachten Reformen positive Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand. Andererseits ist im Vergleich zum 2012 vorgelegten Gesetzentwurf der Jamaika-Koalition der schwarz-rote Vorschlag eher ein Rückschritt“, so Michael Efler, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Der aktuelle Gesetzentwurf, zu dem am Donnerstag (7. März) eine Expertenanhörung stattfindet, sieht unter anderem die Aufhebung des absoluten Finanztabus, niedrigere Hürden und die Zulässigkeit verfassungsändernder Volksentscheide vor. „Problematisch finden wir allerdings, dass einige Erschwernisse für die Volksgesetzgebung nun sogar in der Verfassung verankert werden sollen“, erklärt Robert Karge, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Saarland. So soll etwa das Verbot der freien Unterschriftensammlung künftig nicht mehr nur im Ausführungsgesetz, sondern in der Verfassung festgeschrieben werden. Zudem soll es unmöglich sein, per Volksbegehren oder Volksabstimmung die Regeln für die Volksgesetzgebung selbst zu ändern. „Das legt den Verdacht nahe, dass die Landesregierung die Volksgesetzgebung einer späteren Veränderung möglichst entziehen will“, so Karge. Auch mache es keinen Sinn, eine Verfassung mit Detailregelungen zu überfrachten.

„Insgesamt wird die direkte Demokratie auf Landesebene für die Menschen im Saarland nicht wesentlich erleichtert“, fasst Efler zusammen. Nach Berechnungen von Mehr Demokratie würde das Saarland, wenn die Reformen wie vorgeschlagen beschlossen werden, von Platz 16 im Vergleich der Bundesländer lediglich auf Platz 15 rücken. „Wir hoffen, dass sich bei der morgigen Anhörung im Landtag in der Regierungskoalition die Einsicht durchsetzen wird, dass es nach 58 Jahren angebracht ist, das Abo auf Platz 16 im Ranking der Bundesländer aufzugeben und zumindest ins Mittelfeld aufzurücken.“

Hintergrund:

Die direktdemokratische Geschichte des Saarlands begann im Jahr 1955. 58 Jahre später ist die saarländische Volksgesetzgebung, die erst 1979 fixiert wurde, die restriktivste und damit unwirksamste im Vergleich der Bundesländer. Reformbemühungen scheiterten u.a. 2005, 2006 und 2007, als die Oppositions-Parteien Gesetzentwürfe vorlegten, die insgesamt von der CDU abgelehnt wurden.
2007 legte die CDU-Fraktion nach der Zusicherung Ministerpräsident Müllers, die Volksgesetzgebung deutlich verbessern zu wollen, einen eigenen Gesetzentwurf vor. In der Anhörung im September 2007 verteidigten die von der CDU-Fraktion benannten Sachverständigen vehement die bestehende Regelung, an deren Erarbeitung sie 1979 selbst maßgeblich beteiligt gewesen waren. Kein Tüpfelchen wolle die CDU an diesem besten und klarsten Gesetzentwurf ändern, so hieß es wörtlich – worauf die Oppositionsparteien ihre Zustimmung verweigerten. Der 2012 nachfolgende Gesetzenzwurf der Jamaika-Koalition schließlich wurde durch deren Auflösung obsolet.

Übersicht Volksgesetzgebung vor und nach der Reform:<link>

www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

Bei Rückfragen:

Michael Efler, <link>michael.efler@mehr-demokratie.de, Tel.: 0172/5368966

Robert Karge, <link>karge@mehr-demokratie-saarland.de, Tel.: 0681/9274291

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