Saarland: Erstes Volksbegehren droht an hohen Hürden zu scheitern

[10/15] Mehr Demokratie fordert Einführung der freien Unterschriftensammlung

Im Saarland droht das erste Volksbegehren, das jemals die zweite Verfahrensstufe erreicht hat, an den schwierigen Sammelbedingungen zu scheitern. Bis zum 8. Juni müssten für das von der Linksfraktion im Landtag gestartete Volksbegehren zur Begrenzung der Dispositions- und Überziehungszinsen bei den saarländischen Sparkassen 56.000 Menschen (7 Prozent der Wahlberechtigten) auf den Ämtern unterschreiben. Der Verein Mehr Demokratie fordert vor diesem Hintergrund, die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren einzuführen.

„Die Amtseintragung ist ein Volksbegehrens-Killer“, sagt Michael Efler, Sprecher des Bundesvorstandes von Mehr Demokratie. „Die freie Sammlung und die Diskussion von direktdemokratischen Initiativen auf den Straßen und öffentlichen Plätzen sind Voraussetzungen für eine lebendige direkte Demokratie.“ Bisher hat es im Saarland noch keine einzige Initiative geschafft, innerhalb von drei Monaten die notwendigen sieben Prozent der Wahlberechtigten zum Unterschreiben auf die Ämter zu bewegen. Falls das Dispozins-Begehren scheitert, wäre das bereits die siebte Initiative im Saarland, die es nicht bis zum Volksentscheid schafft. Im Saarland gab es bisher noch kein erfolgreiches Volksbegehren und keinen Volksentscheid. Im von Mehr Demokratie erstellen Volksentscheid-Ranking belegt das Saarland mit Note 4,85 den vorletzten Platz unter den Bundesländern.

Die 2012 von der großen Koalition im Saarland angestoßene Reform der Volksgesetzgebung hatte Mehr Demokratie abgesehen von einigen leichten Verbesserungen als mutlos und unbefriedigend kritisiert. „Aus den Volksbegehrensregelungen im Saarland spricht ein Misstrauen der Politik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, so Robert Karge, Sprecher des saarländischen Mehr-Demokratie-Landesverbandes. „Die Amtseintragung als Hemmschuh für die direkte Demokratie wurde sogar in der Verfassung festgeschrieben. Damit werden Volksbegehren und Volksentscheide im Saarland wie schon in den vergangenen 60 Jahren auch weiter zum Scheitern verurteilt sein.“

Die Initiatoren des laufenden Volksbegehrens haben nun ins Gespräch gebracht, bei zukünftigen Sammlungen zumindest die Eintragung per Brief zu ermöglichen. Dies ist zum Beispiel in Brandenburg möglich, wo die Bürgerinnen und Bürger Volksbegehren nicht nur auf den Ämtern, sondern auch auf weiteren offiziellen Eintragungsstellen und per Brief unterstützen können. Der saarländische CDU-Fraktionsgeschäftsführer Roland Theis hat den Vorschlag aber bereits als rechtlich bedenklich zurückgewiesen. „Es ist völlig unverständlich, wieso eine Briefeintragung nicht möglich sein sollte, während die Briefwahl zum politischen Alltagsgeschäft gehört“, sagt Karge. Eine weitere Reform der Volksgesetzgebung könnte aber nur von oben, also von den Parteien selbst, angestoßen werden. Die Änderung von Gesetzgebungsverfahren – sowohl der parlamentarischen als auch der Volksgesetzgebung – fällt im Saarland nämlich unter die sogenannten Themenausschlüsse. „Die große Koalition hat mit ihrer letzten Reform das Volk von Gesetzgebung regelrecht ausgesperrt“, so Karge.

Volksentscheid-Ranking: <link file:12955>Volksentscheids-Ranking 2013

Übersicht über aktuell laufende Volksbegehren deutschlandweit: <link>

www.mehr-demokratie.de/volksbegehren-deutschland.html

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