CETA-Klage: Teil-Erfolg vor Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Eilanträge von Campact, foodwatch und Mehr Demokratie gegen die vorläufige Anwendung des geplanten Handelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada entschieden. Die drei Organisationen reagieren darauf mit ersten Bewertungen und sehen in dem Urteil einen Teilerfolg.
Mit seinem heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten, über die der Rat der Europäischen Union voraussichtlich am 18. Oktober 2016 entscheiden wird. Was zunächst enttäuschend klingt, ist in der Sache ein wichtiger Erfolg für uns. Denn die Bundesregierung muss einige Maßgaben befolgen, damit die Rechte der Beschwerdeführer*innen sowie die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages gewahrt bleiben.
Zudem muss die Regierung völkerrechtsverbindlich klarstellen, dass CETA einseitig durch einen Mitgliedstaat gekündigt werden kann. Und: Allein, dass unsere Verfassungsbeschwerde im Hauptsacheverfahren intensiv behandelt wird, ist ein Riesen-Erfolg und zeigt, dass unsere Argumente nicht einfach von der Hand zu weisen sind. Das bestätigt auch die sehr ausführliche Verhandlung, in der die Richter*innen besonders kritisch zu den Punkten „Kündbarkeit der vorläufigen Anwendung“ und „CETA-Ausschüsse“ nachgehakt haben.
Roman Huber, Geschäftsführender Vorstand von Mehr Demokratie:
"Wir haben in diesem Eilverfahren wichtige Erfolge: Unsere Argumente wurden gehört, sie werden im Hauptverfahren ausführlich verhandelt werden, und die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland die vorläufige Anwendung aus eigener Kraft wieder aufkündigen kann. Die Ausschüsse müssen jetzt demokratisch legitimiert werden und es dürfen weniger Teile von CETA vorläufig in Kraft gesetzt werden als geplant. Wir haben mehr Demokratie erreicht. Nach dem Verlauf der Anhörung ist es wahrscheinlicher denn je, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt."
Jörg Haas von Campact:
"Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Es ist ein großer Erfolg und eine große Ermutigung für über 125.000 Bürgerinnen und Bürger,die sich mit uns an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben. Nun müssen wir weiter Druck machen, damit CETA nicht ratifiziert wird. Wir werden die deutschen Europaabgeordneten auffordern, CETA abzulehnen. Aber auch die Grünen in Landesregierungen stehen beim Bürger in der Pflicht, CETAim Bundesrat zu stoppen."
Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Es ist ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem Hauptsacheverfahren prüfen will - schließlich haben weder die Bundesregierung noch die Europäische Kommission die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel,deren Versuch, einHauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie diskutiert wird.Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert strenge Auflagen - das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat. Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen,aber vieles. Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!"
Verfahrensstand
- 07.12.2016:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Eilantrag
- 25.11.2016:Stellungnahme der Bundesregierung zu unserem Eilantrag
- 29.10.2016:Eilantrag
- 13.10.2016: Urteilsverkündung zu unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union aufzugeben, gegen die Vorschläge zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung von CETA zu stimmen.
- 12.10.2016: Mündliche Verhandlung über Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 09.10.2016:1. Ergänzung der Verfassungsbeschwerde gegen CETA
- 21.09.2016:Terminsladung zur mündlichen Verhandlung über Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 15.09.2016:Stellungnahme der Bundesregierung
- 31.08.2016: Bestätigung des Eingangs der Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen 2 BvR 1823/16). Information an die Beschwerdeführenden, dass der Schriftsatz an Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundeswirtschaftsministerium, Bundesjustizministerium, Auswärtiges Amt sowie alle Landesregierungen übersandt wurde mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.09.2016
- 31.08.2016:Übergabe von 125.047 Vollmachten für die CETA-Bürgerklage
- 29.08.2016: Verfassungsbeschwerde (VB) gegen CETA & einstweilige Andordnung
Fragen & Antworten zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 12./13. Oktober 2016
Unser Schriftsatz und Ergänzungen
Stellungnahmen der Gegenseite
Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Juristische Gutachten
- Groh: Regulatorische Kooperation und Schiedsgerichte in CETA
- Kempen: Mehrheitserfordernisse im Rat der Europäischen Union bei der Abstimmung über CETA
- Laskowski: Kommunale Wasserwirtschaft
- Mayer: Ist CETA ein gemischtes Abkommen?
- Nettesheim: Auswirkungen von CETA in Ländern und Kommunen
- Schiffbauer: Mehrheitsverhältnisse CETA-Abstimmung
- Stoll: Vorsorgeprinzip in TTIP und CETA
- Weiß: Abschluss und vorläufige Anwendung CETA