Stellungnahme von Roman Huber zu CETA vor dem Bundesverfassungsgericht am 12.10.2016
Stellungnahme von Roman Huber zu CETA vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verhandlung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Herr Präsident,
Herr Berichterstatter,
Hohes Gericht,
ich spreche hier für über 125.000 Menschen, die sich an dieser Verfassungsbeschwerde beteiligt haben.
Ich spreche für 320.000 Menschen, die am 17. September in ganz Deutschland auf die Straße gegangen sind.
Ich spreche für 3,5 Mio. Menschen aus 28 Mitgliedsstaaten der EU, die die europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unterzeichnet haben.
Und ich spreche vermutlich für die Mehrheit der deutschen Wählerinnen und Wähler, denn nach repräsentativen Umfragen ist in der Bevölkerung die Ablehnung von CETA mittlerweile doppelt so hoch wie die Zustimmung.
Aber es sind nicht nur Bürger, die bei CETA große Bedenken haben, auch von Seiten des Mittelstandes kommen kritische Stimmen, von Seiten der Gewerkschaften, der deutsche Städtetag fordert Nachbesserungen bei CETA, es gibt fast 300 Gemeinden und Städte in ganz Europa, die sich zu CETA- und TTIP-freien Zonen erklärt haben, übrigens auch in Kanada gibt es knapp 100 solcher Kommunen, darunter auch Montreal, Toronto und die Hauptstadt Ottawa.
Nationale und regionale Parlamente mindestens in Belgien, Frankreich, Slowenien, Luxemburg, Ungarn, Polen, Österreich und den Niederlanden haben ernsthafte Bedenken gegenüber CETA und warten übrigens teilweise auf ihre morgige Entscheidung. In den Niederlanden ist sogar ein fakultatives Referendum gegen das Zustimmungsgesetz zu erwarten.
Ich zähle all dies auf, um klarzustellen, dass CETA kein „deutsches Problem“ ist, sondern mittlerweile auch in vielen Ländern Europas kritisch gesehen wird.
Mir ist vollkommen bewusst, dass all diese Zahlen Sie in Ihrer rechtlichen Beurteilung nicht beeindrucken werden, ja nicht beeindrucken dürfen.
Für die rechtliche Bewertung genügt ein Bürger, der subjektiv in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten, in unserem Fall das Wahlrecht, verletzt ist und als solcher stehe ich jetzt vor Ihnen:
Mit unserer Beschwerde greifen wir undemokratische Inhalte des CETA-Vertrages an. Die werden jetzt in der Verhandlung zu Sprache kommen. Aber auch das Zustandekommen ist undemokratisch.
Aus meiner subjektiven Sicht als Bürger stellt es sich so dar:
Kein von mir gewähltes Parlament, weder der Bundestag, noch das EU-Parlament hat das Verhandlungsmandat für CETA beschlossen.
Es wurde daraufhin jahrelang nicht nur geheim, sondern auch ohne Beteiligung der Parlamente verhandelt.
CETA wurde in keinem Wahlkampf thematisiert, nicht 2009 oder 2013 bei der Bundestagswahl, auch nicht 2014 vor der Europawahl.
Und jetzt soll das Abkommen in Kraft treten, noch bevor sich die Parlamente der Mitgliedstaaten ausführlich mit dem Vertrag befasst haben.
Parlamente gestalten nicht mehr, sie dürfen am Ende nur noch JA sagen.
Wir können nicht akzeptieren, dass unser nach Art. 38 GG garantiertes Wahlrecht so ausgehöhlt wird.
Wir fordern unser Recht auf Demokratie ein.
Roman Huber – für Mehr Demokratie / Campact / Foodwatch
Verfahrensstand
- 07.12.2016:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Eilantrag
- 25.11.2016:Stellungnahme der Bundesregierung zu unserem Eilantrag
- 29.10.2016:Eilantrag
- 13.10.2016: Urteilsverkündung zu unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, dem deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Union aufzugeben, gegen die Vorschläge zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung von CETA zu stimmen.
- 12.10.2016: Mündliche Verhandlung über Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 09.10.2016:1. Ergänzung der Verfassungsbeschwerde gegen CETA
- 21.09.2016:Terminsladung zur mündlichen Verhandlung über Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 15.09.2016:Stellungnahme der Bundesregierung
- 31.08.2016: Bestätigung des Eingangs der Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen 2 BvR 1823/16). Information an die Beschwerdeführenden, dass der Schriftsatz an Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzleramt, Bundeswirtschaftsministerium, Bundesjustizministerium, Auswärtiges Amt sowie alle Landesregierungen übersandt wurde mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.09.2016
- 31.08.2016:Übergabe von 125.047 Vollmachten für die CETA-Bürgerklage
- 29.08.2016: Verfassungsbeschwerde (VB) gegen CETA & einstweilige Andordnung
Fragen & Antworten zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 12./13. Oktober 2016
Unser Schriftsatz und Ergänzungen
Stellungnahmen der Gegenseite
Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Juristische Gutachten
- Groh: Regulatorische Kooperation und Schiedsgerichte in CETA
- Kempen: Mehrheitserfordernisse im Rat der Europäischen Union bei der Abstimmung über CETA
- Laskowski: Kommunale Wasserwirtschaft
- Mayer: Ist CETA ein gemischtes Abkommen?
- Nettesheim: Auswirkungen von CETA in Ländern und Kommunen
- Schiffbauer: Mehrheitsverhältnisse CETA-Abstimmung
- Stoll: Vorsorgeprinzip in TTIP und CETA
- Weiß: Abschluss und vorläufige Anwendung CETA