Veranstaltung zum CETA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

2016 schlossen sich 125.000 Bürgerinnen und Bürger unserer Verfassungsbeschwerde gegen CETA an, der bis dato größten in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch für das Bundesverfassungsgericht war eine solche „Kampagnen-Verfassungsbeschwerde“ eine ziemlich große Nummer. Nun hat das Gericht unsere „Bürgerklage“ abgelehnt. War also alles umsonst?

Nein, es ist nicht alles vorbei und der jahrelange Einsatz war nicht umsonst. Das haben unsere Prozessvertreter Prof. Bernhardt Kempen und Dr. Björn Schiffbauer bei unserem Webinar mit dem „Netzwerk gerechter Welthandel“ zum CETA-Urteil betont.

Hier Online-Veranstaltung anschauen

Die Begründung des Urteils zeigt ganz deutlich, dass das Gericht zentrale Argumente unserer Verfassungsbeschwerde für berechtigt hält. Vor allem in Bezug auf die undemokratischen Ausschüsse. Zu den konzernfreundlichen Schiedsgerichten macht das Gericht bisher noch gar keine Aussage.

Entscheidend ist hier, dass das Gericht nur zu Gremien und Vorgängen urteilen kann, die es aktuell schon gibt. Da CETA bisher aber „nur“ vorläufig angewendet wird, gibt es im Zusammenhang mit dem Abkommen noch gar keine Schiedsgerichte. Die fragwürdigen Ausschüsse arbeiten bisher unter den Auflagen, die das Gericht bereits in einer Vorentscheidung von 2016 getroffen hatte. Diese Auflagen stellen die Rückbindung an den Bundestag sicher. Bereits das ist ein Erfolg, denn ohne unsere Verfassungsbeschwerde hätte es diese Klarstellung nicht gegeben.

Wie geht es nun weiter? Die CDU/CSU-Fraktion hat die Ratifizierung von CETA beantragt. Bisher wurde das Thema im Bundestag vertagt. Die Ampel-Koalition ist sich uneinig. Die Verträge werden erst in Kraft gesetzt, wenn CETA in Deutschland von Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet wurde.

Im Zuge dieser neuen Entwicklungen haben wir Ende April in einer Online-Veranstaltung u.a. die Frage besprochen, ob wir eine neue Verfassungsbeschwerde einreichen sollen.

Hier können Sie diese Veranstaltung in voller Länge auf unserem YouTube-Kanal nachschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=XoNTvqAphwU&ab_channel=MehrDemokratie

Weitere Details zum Urteil

 

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