Hamburg: Schulreform per Volksentscheid gestoppt

Mit Spannung wurde das Ergebnis erwartet: Knapp eine halbe Million Menschen beteiligten sich an der Abstimmung; die Initiative „Wir wollen lernen“ konnten sich gegen die schwarz-grüne Regierung durchsetzen und hat die Reform gestoppt.

Die Beteiligung lag bei 39,3 Prozent, insgesamt gaben 492.057 Menschen ihre Stimme ab. 276.304 Bürgerinnen und Bürger stimmen im Sinne der Initiative mit „Ja“, 200.093 Nein-Stimmen wurden gezählt.

Die Bürgerschaft, das Hamburger Parlament, hatte eine Alternativvorlage zur Abstimmung gebracht. Diese fand keine Mehrheit: 218.065 Personen haben mit Ja und 260.989 mit Nein gestimmt.

Die Abstimmungsfragen

Vorlage der Volksinitiative „Wir wollen lernen“:

für den Erhalt des Elternwahlrechts in Klasse 4 und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5:

„Ich fordere die Bürgerschaft und den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, eine Ausgliederung der Klassen 5 und 6 aus den Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen und deren Anbindung an die Grundschulen als „Primarschulen“ zu unterlassen.

Denn ich bin dafür, dass die Hamburger Gymnasien und weiterführenden Schulen in der bisherigen Form, d.h. beginnend mit der Unterstufe ab Klasse 5 erhalten bleiben und die Eltern auch in Zukunft das Recht behalten, die Schulform für ihre Kinder nach der Klasse 4 zu wählen.

Ich fordere deshalb den Senat und die Bürgerschaft auf, das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes vom 20. Oktober 2009 zu diesen beiden Punkten unverzüglich rückgängig zu machen.“

Vorlage der Bürgerschaft: „Für eine bessere Schule“

„Ich bin für eine bessere Schule in Hamburg die besser und leistungsfähiger ist. Ich unterstütze das längere gemeinsame Lernen in der Primarschule und das Elternwahlrecht nach Klasse 6. Ich unterstütze die einstimmige Entscheidung der Bürgerschaft vom 3. März 2010.“

Die Abstimmungshürde

Der Volksentscheid war erfolgreich, da er mit 276.304 Ja-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen hat. Die Initiative musste zusätzlich mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten erreichen, das entspricht 247.335 Personen. Berechnungsgrundlage dafür ist die Zahl der Wahlberechtigten zur letzten Bürgerschaftswahl (1.251.686).

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