Verfassungsbeschwerde: Stop EU-only
Mit dem Abschluss des EU-Singapur-Abkommens (EUSFTA) ohne die Beteiligung der Mitgliedstaaten überschreitet die Europäische Union ihre Zuständigkeiten. Die EU setzt ein Ausschuss-System ein, das verbindliche Beschlüsse fassen wird – ohne parlamentarische Kontrolle und damit an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei. Solche umfassenden Abkommen darf die EU nicht alleine abschließen! Das Abkommen steht also exemplarisch für eine neue Art der Freihandelsabkommen, an denen der Bundestag nicht beteiligt ist. Solche demokratisch nicht-legitimierten Handelsabkommen bestimmen maßgeblich unser Leben mit, sei es bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln oder der Liberalisierung von Dienstleistungen.
Gemeinsam mit foodwatch und Campact übergab Mehr Demokratie am 16. Mai 2019 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. 13.303 Bürgerinnen und Bürger haben sich der Verfassungsbeschwerde unter dem Motto "Stop EU Only" angeschlossen.