Sachorientierte Bürger- und Volksentscheide: Ein Vorschlag zur Kopplung von partizipativer, direkter und parlamentarischer Demokratie


Die Zusammenarbeit von parlamentarischer, partizipativer und direkter Demokratie ist in den Anfängen und muss ausgebaut werden. Alle drei Formen der Demokratie produzieren demokratische Legitimität durch Verfahren, aber auf unterschiedliche Weise. Sie könnten sich gegenseitig besser ergänzen und stärken. Hier gibt es einen großen theoretischen und praktischen Bedarf an der Weiterentwicklung der Demokratie. Bei der parlamentarischen und direkten Demokratie kann in der Wahlkampfatmosphäre der gesellschaftliche Raum für das sachorientierte Gespräch, das deliberative Ringen um die für alle beste Lösung, schwinden. Das abwägende Gespräch ist die größte Stärke der partizipativen Verfahren. Außerdem reicht bei schwierigen, konfliktbelasteten politischen Entscheidungen heute die parlamentarische Mehrheit allein als Legitimation für eine demokratische Entscheidung oft nicht aus, sondern braucht das zusätzliche direkte oder partizipative Votum. Der Beitrag macht vier konkrete Vorschläge für die Kombination der drei demokratischen Verfahren. Wir danken Christian Büttner und Nicolas Bach für wertvolle Hinweise und Diskussionen bei der Vorbereitung des Beitrags.

Von Claudine Nierth, Hans-Liudger Dienel und Henning Banthien

1. Die spezifischen Stärken und Schwächen der drei demokratischen Verfahren

Der bekannte amerikanische Demokratieforscher James Fishkin benennt drei wichtige Kategorien für die Bewertung von Demokratie: Egalität, Transparenz und Deliberation. Fishkin stellt fest, dass die westlichen Demokratien bei der Herstellung von rechtlicher Egalität und Transparenz in den vergangenen Jahrzehnten besser, bei der Deliberation aber oft schlechter geworden sind. Es fehlen zunehmend die geschützten Räume für das offene abwägende Gespräch. Die parlamentarische Debatte, die eigentlich diese Funktion hat, hat diesen Gesprächscharakter weitgehend verloren. Der Parlamentspräsident Nobert Lammert sieht daher zu Recht großen Reformbedarf. Nichtsdestotrotz hat die parlamentarische Tradition einen enormen Wert hinsichtlich der Fundiertheit, Legitimität und Legalität der erarbeiteten Ergebnisse. Ein Stückweit stehen Transparenz und Deliberation konträr zueinander, wenn etwa die digitale Dokumentation einer Schlichtung mit Verhandlung vor laufender Kamera (Beispiel Stuttgart 21) verhindert, dass Diskussionspartner sich auch einmal aus ihrer Position heraus trauen und einen neuen, nicht abgesicherten Vorschlag formulieren. Nicht dokumentierte „Hinterzimmergespräche“ haben nämlich auch ihre gute Seite, wie etwa die Piraten in ihrem Anspruch totaler Transparenz leidvoll feststellen mussten. Hier ist die große Stärke der deliberativen, partizipativen Verfahren: Sie gewährleisten Räume für das abwägende Gespräch, für Sachorientierung, die Suche nach dem allgemeinen Besten für alle und damit die Überwindung von Partikularinteressen.

Insbesondere die in den vergangenen Jahrzehnten neu entwickelten und stark gewachsenen partizipativen Verfahren mit Zufallsauswahl der Bürger/innen bieten lobbyresistente am Allgemeinwohl und damit sachorientierte Deliberation, weil die im Zufall ausgewählten Bürger/innen die Ihnen übertragende Aufgabe, das Allgemeinwohl zu erkennen und zu vertreten, in der Regel gern und beherzt annehmen und die Meinungsbildungsprozesse in den Gesprächen auf das erkennbare Gesamtinteresse zulaufen. Der wichtigste Beitrag der partizipativen Verfahren im Zusammenspiel von partizipativer, direkter und parlamentarischer Demokratie ist das abwägende Gespräch und die gesprächsweise ergebnisoffene Suche nach der besten Lösung für alle. Allerdings haben partizipative Verfahren auch strukturelle Nachteile: sie sind zum Beispiel nicht rechtlich verankert, weniger standardisiert und qualitätsgesichert als die Wahl und das Referendum, ihre Ergebnisse haben in der Regel keine bindende sondern nur empfehlenden Charakter. Die Neutralität der Prozessdurchführung ist nicht immer gesichert, und auch der Zuschnitt der Fragestellung oftmals durch den Projektkontext und Auftraggeber des Prozesses beschränkt. Dies kann den Erfolg und die Akzeptanz der Verfahren in der Bevölkerung senken. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der derzeitige Boom der partizipativen Demokratie in den kommenden Jahren kollabiert, wenn es nicht gelingt, die Verfahren nach dem Vorbild der Wahl und des Referendums in der Mindestqualität zu sichern und zu standardisieren.

Die standardisierte, freie, gleiche und geheime Wahl produziert als Verfahren in westlichen Demokratien in hohem Maße Legitimität. Schon kurz nach Schließung der Wahllokale gratulieren Verlierer den Siegern öffentlich, weil das Verfahren und der Prozess der Wahl selbst breit akzeptiert sind. In anderen Ländern der Welt ist das bekanntlich anders. Der Unterlegene kritisiert das Ergebnis als gefälscht und verlangt eine Nachzählung oder Neuwahl. Doch auch in den westlichen Demokratien kommen parlamentarische Entscheidungen in eine Legitimationskrise. Im digitalen Zeitalter, in dem Mehrheitsverhältnisse sehr schnell erhoben und transparent gemacht werden können, wird auch schnell deutlich, wenn Mehrheiten gegen mögliche Parlamentsbeschlüsse stehen. Außerdem sind, und das war auch vor dem digitalen Zeitalter so, Parlamentswahlen summative Entscheidungen über die letzten und kommenden Jahre. Daher dürfen aus Sicht der Parteien auch kleinere Minderheiten nicht frustriert werden. Ihre Stimmen könnten sonst bei der nächsten Wahl fehlen. Hier liegen die Gründe für das Vertagen konfliktbelasteter Entscheidungen im parlamentarischen Raum. In allen Kommunen – aber auch auf Länder- und Bundesebene – haben wir viele auf die lange Bank geschobene, ungelöste – weil konfliktbehaftete – Probleme. Hier kann die Kooperation mit der direkten Demokratie und der partizipativen Demokratie helfen. Das parlamentarische System kann sich bei der direkten oder partizipativen Demokratie abstützen und sagen: „Liebe Bürger/innen, das habt ihr (etwa im Volksentscheid oder in der Planungszelle) doch selbst gewollt!“ (Beispiel Volksentscheid zur Olympiabewerbung in Berlin oder Hamburg).
 

2. Probleme in der Zusammenarbeit von direkter und deliberativer Demokratie

Beide Verfahrenstypen haben Stärken und Schwächen und es kommt vor, dass sich die Ergebnisse von deliberativen Beteiligungsverfahren und von Volks- oder Bürgerentscheiden widersprechen. Als Beispiel dafür kann man den Volksentscheid über die Nutzung des ehemaligen Berliner Flughafens Tempelhof oder der Bürgerentscheid über die Mountainbike-Arena in Kirchzarten im Südschwarzwald anführen. In beiden Fällen wurden auch die von Parlament bzw. vom Gemeinderat favorisierten und beschlossenen Lösungen aufgehoben bzw. die dafür eingesetzten Prozesse z.B. in Form von deliberativen Beteiligungsverfahren, liefen mehr oder weniger ins Leere. Im Fall der „Tempelhofer Freiheit“ hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in den Jahren 2011-14 mehrere partizipative Beteiligungsverfahren durchführen lassen, die aber nicht die grundsätzliche Frage der Randbebauung des Tempelhofer Feldes thematisieren sollten, sondern Detailfragen, etwa die Gestaltung des sogenannten „Bildungsquartiers“ um die neue (geplante) Landesbibliothek. Sicher wäre es aus heutiger Sicht besser gewesen, auch die Grundsatzfrage in den partizipativen Prozess zu übergeben. So entstand der Eindruck, dass die wesentliche Frage der bürgerschaftlichen Mitwirkung entzogen sei. Der später durchgeführte Volksentscheid hat dann die radikale Nulllösung favorisiert.

Für die wachsende Metropole Berlin führt die radikale Nulllösung jedenfalls zu Drucksituationen an anderer Stelle. Deliberative Verfahren hätten hier verschiedene Lösungen erarbeiten können, die ggf. wiederum von den Bürgerinnen und Bürgern per Volksabstimmung entschieden werden können. Die Debatten, die diesen Abstimmungen vorgelagert waren, zeichneten sich durch eine große Emotionalität aus und die Parteien standen sich unversöhnlich gegenüber. Ein sachlicher und fairer Austausch über den Gegenstand entlang von Fakten und Daten fand kaum statt. Zwar konnten sich die Bürger/innen anhand von Informationsschriften der Gegner und Befürworter vorab informieren. Ein vor dem Entscheid versandtes Abstimmungsheft enthielt Stellungnahmen beider Seiten. Doch ein Forum oder eine Plattform, auf der Informationen gebündelt und das Für und Wider abgewogen dargestellt wurde, gab es nicht. Das Zusammenwirken von Parlament bzw. Regierung, Initiator/innen und Bürger/innen für den Dialogprozess und die Meinungsbildung über den Gegenstand ist wenig ausgebildet und eine entsprechende Kultur der Meinungsbildung fehlen bzw. sind defizitär. Verallgemeinert gesprochen, fehlt es damit an einem guten Zusammenspiel der Akteure, durch das Vertrauen in eine Entscheidung mit Hilfe einer Abstimmung und somit langfristig in das politische System, hergestellt wird.

Während also die Glaubwürdigkeit der Beteiligungsprozesse darunter leidet, dass ihre Ergebnisse von den Entscheidungsgremien nur teilweise oder sogar unzureichend umgesetzt werden, können Volks- oder Bürgerentscheide oft als sehr polarisierend und einseitig empfunden werden. Der Abstimmungskampf wird nicht als Diskurs erlebt, sondern als Machtstreit um politische Positionen. Dies mindert zum einen die Glaubwürdigkeit der Abstimmung, zum anderen erschwert es aber auch den Meinungsbildungsprozess der Bürger/innen oder führt sogar dazu, dass diese nicht teilnehmen. Auch zwischen direktdemokratischen und repräsentativ-parlamentarischen Entscheidungsgremien fehlt es an einer Verknüpfung, um der Aufgabe einer sachgerechten Meinungsbildung und Entscheidungsfindung vor einer Abstimmung gerecht zu werden. Zum Beispiel der Diskurs im Vorfeld mit den Initiatoren, der bestenfalls eine gemeinsame Lösung hervorbringt, die eine Volksabstimmung erübrigt oder die Abstimmung über mehre Vorlagen ermöglicht: den der Initiative und den des Parlaments. Mögliche Synergieeffekte werden immer mehr erkannt, aber nicht optimal genutzt.

Kurz: es gibt viele gute Gründe und Anlässe für die engere Zusammenarbeit und Kooperation der drei demokratischen Legitimationssäulen der Demokratie.


3. Kombinationen von direkter, deliberativer und parlamentarischer Demokratie
 

An diesem Punkt setzen die hier dargestellten Überlegungen an, die erläutern, inwieweit institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit von parlamentarischen, deliberativen und direktdemokratischen Beteiligungselementen für den Informations- und Meinungsbildungsprozess förderlich wäre und zu einer Versachlichung des demokratischen Entscheidungsfindung führen würde. Doch wie kann diese Zusammenarbeit aussehen? Ansatzpunkte für eine Optimierung von Beteiligungsprozessen gibt es sowohl bei direktdemokratischen „Verfahren von Oben“, also wenn das Parlament bzw. der Gemeinderat eine Abstimmung ansetzt, als auch bei „Verfahren von Unten“ für die Initiatoren der Begehren. Zentral scheint uns die Nutzung von Synergieeffekten zwischen den direktdemokratischen und deliberativen Beteiligungsverfahren im Vorfeld, die der Versachlichung und damit der Entemotionalisierung und vor allem der Entpolarisierung dienen können. Die Zusammenführung der deliberativen mit der direkten Demokratie könnte die Schwächen des jeweils anderen Konzepts kompensieren und stellt damit eine echte Weiterentwicklung der Demokratie dar. Dazu sollen die Stärken der jeweiligen Verfahren genutzt werden, um so das Vertrauen in die kombinierten demokratische Beteiligungs- und Entscheidungsverfahren zu erhöhen. Im Folgenden werden exemplarisch vier Vorschläge für die Kombination von Bürger- oder Volksentscheiden mit deliberativen Beteiligungsverfahren gemacht und zwar für: 

  1. Verfahren von Oben: Volksabstimmungen oder Bürgerentscheide auf
    Beschluss des Parlaments oder durch den Stadt- oder Gemeinderat

  2. Verfahren von Unten: Volksabstimmungen oder Bürgerentscheide
    in Folge eines Volks- oder Bürgerbegehrens

  3. Gestaltung des Informations- und Meinungsbildungsprozesses vor einer Abstimmung

  4. Umsetzung des Abstimmungsergebnisses in einem Beteiligungsverfahren

Zu 1. Verfahren von Oben:

Wenn das Parlament oder der Gemeinderat eine wichtige Entscheidung bei der Entwicklung eines Gesetzes bzw. einer Satzung oder Planungsprojekts den Bürger/innen überlassen will, könnte das Gremium bei der Entwicklung des Abstimmungsgegenstandes vorab ein Beteiligungsverfahren anberaumen. In diesem Prozess würden neben dem Pro- und Contra, auch verschiedene Alternativen beleuchtet werden. Damit würden zum Vorschlag des Parlaments schon zu einem frühen Stadium unterschiedliche Sichtweisen, Informationen und Fakten zum Gegenstand zusammengetragen und aufbereitet, die den Diskussions- und Meinungsbildungsprozess vor der Abstimmung versachlichen und eine größere Breite geben.

Die Abstimmungsfrage sowie der Abstimmungsgegenstand selbst könnte hier in hohem Maße an Qualität und Differenzierung gewinnen. Die Abstimmenden verfügen dann über eine breite Palette von Informationen und Einschätzungen, auf deren Basis sie die Diskussion führen und ihre Entscheidung vor der Abstimmung treffen können. Auch die Zusammenstellung der relevanten Informationen in einer Abstimmungsbroschüre sowie in einer Informationsplattform für das Internet oder Veranstaltungen wird dadurch erleichtert. Es ist davon auszugehen, dass die in das Beteiligungsverfahren investierten finanziellen und personellen Ressourcen dem gesamten Prozess zugute kommen und dessen Glaubwürdigkeit stärken würden.

Darin würden auch die Fragen formuliert, die die Bürger/innen bewegen und nicht nur die, die die Politik oder die Verwaltung an den Prozess stellen. Dazu käme, dass Fakten und Informationen von Anfang an so aufbereitet werden würden, dass sie von einer breiten Bevölkerung nachvollzogen werden können und somit die soziale Inklusion bei Abstimmungen gesteigert würde. Parlament, bzw. Gemeinde- oder Stadtrat würden bereits im Vorfeld durch die aktive deliberative Zusammenarbeit mit den Bürger/innen in ihrem Vertrauen gestärkt

Zu 2: Verfahren von Unten:

Am Beginn eines Bürgerbegehrens oder einer Volksinitiative steht immer ein Diskussions- und Meinungsbildungsprozess, im dem die Initiatoren den Gegenstand entwickeln. Im Anschluss wird dies im Rahmen der Unterschriftensammlung auf Unterstützer/innen ausgeweitet, die entweder die Position teilen oder dafür eintreten, dass darüber abgestimmt wird. Dies ist ein mehr oder weniger breiter Prozess innerhalb eines politischen Kontextes. Mit der Übergabe der Begehrens wird daraus ein verbindliches Verfahren, dass das Entscheidungsgremium einmal danach beurteilt, ob die rechtlichen Vorgaben (z.B. Unterstützerzahl) erfüllt wurden, zum anderen aber auch politisch beurteilt, inwieweit der Vorschlag übernommen wird oder nicht.

Letzteres erfolgt meist entlang den bestehenden Mehrheitsverhältnissen im Parlament bzw. Gemeinderat. Hier wäre denkbar, dass ein deliberatives Beteiligungsverfahren die Meinungsbildung im Parlament breiter öffnet und z.B. Alternativen zum Vorschlag der Initiatoren formuliert werden können. In vielen Bundesländern ist auf landes- bzw. kommunaler Ebene vorgesehen, dass das Parlament bzw. der Gemeinderat dem Vorschlag der Initiatoren eine Alternativ- bzw. Gegenvorschlag mit zu Abstimmung stellen können. Dieser könnte, statt im negativsten Fall hinter den verschlossenen Türen des Parlaments, in einem Beteiligungsverfahren transparent erarbeitet werden. Das Beteiligungsverfahren würde den anschließenden Meinungs- und Diskussionsprozess unterstützen.

Auch hier könnte bereits ein delibaratives Element die Kluft zwischen Parlament, Stadt- oder Gemeinderat und den Initiatoren des Begehrens schließen, in dem eine Einigung durch einen Dialogprozess erzielt wird, der wiederum eine Volksabstimmung erübrigen kann, wie dies in der Praxis auch häufig der Fall ist, z.B. in Hamburg beim Transparenzgesetz oder in Schleswig-Holstein bei der Initiative zur Gemeindeordnung und Bundesratsinitiative.

Zu 3. Gestaltung des Informations- und Meinungsbildungsprozesses vor einer Abstimmung

Wenn ein Bürger- oder Volksbegehren erfolgreich war und der Stadtrat bzw. das Parlament dem Begehren nicht folgt, wenn es also zu einem Bürger- bzw. Volksentscheid kommt, könnte vor den Volksentscheid ein deliberatives Verfahren eingeschoben werden, dass stellvertretend für alle Bürger/innen den Sachverhalt diskutiert. Zum Beispiel könnten in einem Bürgergutachten die kontroversen Information aufgearbeitet und als Informationsbroschüre für alle abstimmungsberechtigten Bürger/innen zusammenstellt werden. Ein Runder Tisch oder eine Abstimmungskommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Regierung, Parlament, Initiative und Gegeninitiative und Bürger/innen zusammensetzt, könnten den Abstimmungswahlkampf gestalten oder so steuern, so dass dieser von allen Seiten als fair und sachlich wahrgenommen wird. Davon würden alle Seiten, insbesondere aber die nicht involvierten Bürger/innen profitieren. 

Zu 4. Umsetzung des Abstimmungsergebnisses in einem Beteiligungsverfahren

Nach einem Bürger- oder Volksentscheid müssen die Kontrahenten bei der Umsetzung des Ergebnisses gut zusammenarbeiten. Auch dabei kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten kommen, die durch ein Beteiligungsverfahren bearbeitet werden könnten. Nach einer Abstimmung sind meist auch noch viele Details zu regeln, aus denen möglicherweise neue Betroffenengruppen entstehen, die durch ein Beteiligungsverfahren in den Prozess der Umsetzung integriert werden könnten (Für detaillierte Informationen siehe hier...).

Darüber hinaus kann der Sinn für einen nach der Abstimmung stattfindender deliberativen Prozess auch erst durch das Abstimmungsergebnis selbst herbeigeführt werden. Dies wäre beispielsweise hilfreich gewesen im Anschluss an das Schulvolksbegerhen in Hamburg, denn hier ist das Sachthema weder durch die Abstimmung gelöst noch für alle Beteiligte befriedet, im Gegenteil, der Diskurs für ein zukunftsfähiges Bildungswesen wurde erst durch die Reformbestrebungen des Parlaments und durch die Ablehnung der Bürger/innen eröffnet.

Diese vier Fälle sind nur als exemplarische Skizzen zu verstehen. Gleichwohl sind wir der Meinung, dass sie aufzeigen, wohin sich die Debatte und Praxis der Demokratie weiterentwickeln soll. Hierzu soll dieser Artikel ein Beitrag und Impuls sein. 


4. Ausgewählte Publikationen 

  • Bach, Nicolas/Birgit Böhm/Hans-Liudger Dienel (nexus); Sophia Alcántara/Rainer Kuhn/Ortwin Renn (DIALOGIK gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikations- und Kooperationsforschung mbH, Stuttgart); Peter Ullrich/Carolin Schröder/Heike Walk (Zentrum Technik und Gesellschaft der Technischen Universität Berlin): DELIKAT – Fachdialoge Deliberative Demokratie. Analyse Partizipativer Verfahren für den Transformationsprozess. TEXTE 31/2014. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Forschungskennzahl 3712 11 101, UBA-FB 001901. Auftraggeber: Umweltbundesamt.

  • Banthien, Henning/Hans-Liudger Dienel: Vorstoß zur besseren Kopplung von partizipativer, direkter und parlamentarischer Demokratie, in eNewsletter Netzwerk Bürgerbeteiligung 03/2014 vom 05.11.2014.

  • Böhm, Birgit/Heiner Legewie/Hans-Liudger Dienel: The Citizens' Exhibition: A Combination of Socio-scientific, Participative and Artistic Elements. In: Forum Qualitative Social Research 9 (2008), No. 2, Art. 33, May 2008 (http://www.qualitative-research.net/fqs-texte/2-08/08-2-33-e.htm).

  • Büttner, Christian: Wenn Bürgerbegehren und Bürgerbeteiligung aufeinander treffen: Der Konflikt um den Giersberg in Kirchzarten in eNewsletter Netzwerk Bürgerbeteiligung 02/2013 vom 09.07.2013

  • Dienel, Hans-Liudger: Bürgerbeteiligung. In: Thomas Olk/Birger Hartnuß (Hg.): Handbuch Bürgerschaftliches Engagement. Weinheim/Basel: Beltz Juventa 2011, 203-215.

  • Dienel, Hans-Liudger (etal): Die Qualität von Bürgerbeteiligungsverfahren. Evaluation und Sicherung von Standards am Beispiel von Planungszellen und Bürgergutachten. München: Oekom 2015.

  • Dienel, Hans-Liudger: Die Planungszelle im Einsatz. Bürgervoten für die Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz. In: Kurt Beck/Jan Ziekow (Hg.): Mehr Bürgerbeteiligung wagen. Wege zur Vitalisierung der Demokratie. Wiesbaden: VS Verlag 2011, 169-179.

  • Dienel, Hans-Liudger: Public Participation Procedures in German Innovation Policy. An Overview. In: OECD General Secretary (Hg.): Forstering innovation to adress social challenges. Workshop Proceedings. Paris: OECD 2011, 75-93.

  • Dienel, Hans-Liudger: Wann kommt die breite Einführung der Planungszelle. Ein Vorwort. In: Peter Dienel: Demokratisch, Praktisch, Gut. Merkmale, Wirkungen und Perspektiven von Planungszellenund Bürgergutachten. Bonn: Dietz Verlag 2009, 5-15. (japanische Übersetzung 2011, polnische Übersetzung)

  • Fishkin, James: Democracy and Deliberation. New Directions for Democratic Reform. New Haven: Yale University Press 1991.

  • Fishkin, James: When the People Speak. Deliberative Democracy and Public Consultation. Oxford/New York: Oxford University Press 2009.

  • Geißel, Brigitte/Roland Roth/Stefan Collet/Christina Tillman: Partizipation und Demokratie im Wandel: Wie unsere Demokratie durch neue Verfahren und Kombinationen repräsentativer, deliberativer und direkter Beteiligung gestärkt wird : Bertelsmann Stiftung, Staatsministerium Baden-Württemberg (Hrsg.):  Partizipation im Wandel, Bertelsmann Stiftung 2014, S.489-503.

  • Jain, Angela: Citizen Participation in Planning. In: Pahl-Weber, E, Seelig, S, Ohlenburg, H, Kuhla von Bergmann, N (Eds.): Urban Challenges and Urban Design – Approaches for Resource-Efficient and Climate-Sensitive Urban Design. Young Cities Research Paper Series, Vol. 5. Universitätsverlag TU, Berlin 2013.

  • Jain, Angela/Nicolas Bach/Ansgar Düben/Birgit Böhm/Christine von Blanckenburg/Alva Bonaker/Amélie Bonarius: Bürgergutachten Planungszellen zur Entwicklung des Quartiers am Tempelhofer Damm. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Hrsg.). Berlin 2014.

  • Meister, Martin/Hans-Liudger Dienel: Partizipative Verfahren in der „neuen Governance der Technologie“. In: Georg Aichholzer etal (Hg.): Technology Governance. Der Beitrag der Technikfolgenabschätzung. Berlin: Sigma 2010, 75-85.

  • Römmele, Andrea/Henning Banthien: Empowering Citizens: Studies in Collaborative Democracy. Nomos: Baden-Baden 2013.

  • Roth, Roland: Potenziale und Entwicklungstendenzen deliberativer Partizipation. In: Bertelsmann Stiftung, Staatsministerium Baden-Württemberg (Hrsg.): Partizipation im Wandel, Bertelsmann Stiftung 2014, S. 233-296.


Über die Autor/innen

Claudine Nierth

Geb. 1967 in Nordfriesland. Seit 1986 für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen aktiv. 1996: Mitinitiatorin des ersten Volksbegehrens in Hamburg zur Einführung des Bürgerentscheids. 2000: Initiatorin des weißen Omnibusses für direkte Demokratie. 2011: Vertrauensperson der beiden Volksbegehren in Schleswig-Holstein. Seit dem Kunststudium (Eurythmie) und mehrjähriger Bühnentätigkeit liegt der Schwerpunkt in der künstlerischen Gestaltung sozialer Prozesse mit Mitarbeiter/innen in Unternehmen. Claudine Nierth ist Mitglied der Vorbereitungsgruppe des Netzwerks Bürgerbeteiligung.

Kontakt

Claudine Nierth
Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie e.V.
E-Mail: claudine.nierthmaps on@mehr-demokratie.de
Web: http://www.kunst-der-begegnung.de

Prof. Dr. Hans-Liudger Dienel

Geb. 1961, leitet das Fachgebiet Arbeit und Technik an der TU Berlin und zugleich das nexus Institut für Kooperationsmanagement in Berlin mit der Akademie für partizipative Methoden. Zuvor war er wissenschaftlicher Geschäftsführer des ZentrumTechnik und Gesellschaft, ein Zentralinstitut der TU Berlin (www.ztg.tu-berlin.de). Dienel arbeitet in der angewandten Forschung an der Entwicklung und Verbesserung von Verfahren für Kooperation und Partizipation in unterschiedlichen Kontexten: von der Bürgerbeteiligung bis zur partizipativen Produktentwicklung. Er ist Mitglied der Vorbereitungsgruppe des Netzwerks Bürgerbeteiligung.

Kontakt

Prof. Dr. Hans-Liudger Dienel
Technische Universität Berlin, Fachgebiet Arbeit und Technik
E-Mail: hans-liudger.dienelmaps on@tu-berlin.de

Web: 

Henning Banthien

Gehört seit 1996 zu IFOK, wo er seit 1999 das Berliner Büro leitet. Im März 2004 wurde er Mitglied der Geschäftsleitung, seit 2009 ist er geschäftsführender Gesellschafter der IFOK GmbH. Die IFOK GmbH ist eine international führende Beratung für Dialog- und Strategieprozesse. Henning Banthien ist stellvertretender Vorsitzender der VDI Richtlinienkommission und Mitglied der Vorbereitungsgruppe des Netzwerks Bürgerbeteiligung.

Kontakt

IFOK GmbH
Reinhardtstraße 58
10117 Berlin
E-Mail: henning.banthienmaps on@ifok.de
Web: www.ifok.de

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