Volksentscheide in Griechenland

Wer eine Übersicht zu den verschiedenen Spielarten der direkten Demokratie braucht, der ist bei Klaus Hofmann von unserer Partnerorganisation Democracy International gut aufgehoben. Hofmann betreibt in Zusammenarbeit mit Democracy International und der Universität Wuppertal die Internetseite www.direct-democracy-navigator.org. Aus gegebenem Anlass haben wir ihn zum griechischen Volksentscheid befragt.
Herr Hofmann, worüber wird am Sonntag in Griechenland abgestimmt?
Da gibt es zwei Antworten: Eine politische Antwort und eine mit Bezug auf die Referendumsfrage. Schon bei der politischen Frage gibt es, wenn man die öffentliche Debatte verfolgt, Unterschiede in der Antwort: Geht es um die Frage zur Annahme des letzten Vorschlags der sogenannten „Institutionen“? Oder geht es gar letztlich um jene nach dem Verbleib im Euroraum? Mit Blick auf die Referendumsfrage ist das schwer zu beantworten.
Die vorgelegte Frage selbst ist schon häufig in der Öffentlichkeit kritisiert worden. Sie ist in der Tat nicht ganz klar formuliert. Es mag bei Abstimmenden durchaus zu Konfusionen führen, wie man jetzt diese Frage beantworten soll, wenn man der Regierungsposition zustimmen oder sie ablehnen will. So lautet die Frage in der Übersetzung: „Muss der Entwurf einer Vereinbarung von Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds akzeptiert werden, welcher am 25.06.2015 eingereicht wurde und aus zwei Teilen besteht, die in einem einzigen Vorschlag zusammengefasst sind? Das erste Dokument trägt die Überschrift ,Reforms for the Completion of the Current Program and beyond‘ und das zweite ,Preliminary Debt Sustainability Analysis‘.“ Der Abstimmungszettel sieht als Beantwortungsmöglichkeit zunächst das „Nein“, schließlich das „Ja“ vor. Die Regierung wirbt für ein „Nein“.
Auf welcher Grundlage wird dann überhaupt abgestimmt?
Grundlage für die Abstimmung ist der Verfassungsartikel 44, der die Möglichkeit eines Plebiszites vorsieht. Hierbei muss man zwei Formen unterscheiden:
a) ein Plebiszit zu einer „wichtigen nationalen Frage“
b) ein Plebiszit zu einer „wichtigen sozialen Frage“
Das griechische Parlament ruft im aktuellen Fall das Volk zur Abstimmung zu einer wichtigen nationalen Frage auf. Das dazugehörige Referendumsgesetz aus dem Jahr 2011 schreibt in Art. 16 vor, dass das Referendum bindend ist, sofern ein Turnout von mindestens 40% des Elektorats an der Abstimmung teilnimmt.
In manchen Medien wird kolportiert, es gäbe verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Referendum. Sehen Sie dafür einen Anhaltspunkt?
Dafür gibt es mögliche Ansatzpunkte. Einmal: Die Klarheit der Referendumsfrage und deren Umsetzung auf dem Abstimmungszettel. Wie der Vorsitzende des Europarates bereits rügte, gibt es auch hier Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der internationalen Standards. Zum Anderen verbietet die griechische Verfassung es, ein Referendum über finanzielle Fragen abzuhalten. Inwieweit das griechische Verfassungsgericht dies so beurteilt oder dem Parlament einen weiten Spielraum einräumt, z.B. den Begriff „finanzielle Fragen“ sozusagen eng „innenpolitisch“ interpretiert, muss man abwarten.
Die Zeit zur Organisation des Referendums und zur Information der griechischen Bürger/innen ist unheimlich knapp. Sieht die griechische Verfassung keine Frist vor?
Eine explizite Frist gibt es in der Verfassung nicht, noch
ist mir eine solche Frist aus dem Gesetz bekannt.
Sie kennen direktdemokratische Verfahren in der ganzen Welt. Was kennzeichnet Ihrer Meinung nach ein funktionierendes Referendum?
Hier kann man das Beispiel Irland hervorheben. Dort finden wir allerdings nicht das Plebiszit, sondern das obligatorische Verfassungsreferendum. Die entsprechenden Gesetze gestalten die Durchführung des Referendums so, dass ausreichend Zeit für die Debatte bleibt, also Raum für das Pro und Contra, und die Bürger/innen sich eine akzeptable Entscheidungsgrundlage für ihr Votum schaffen können. Plebiszite haben immer die Gefahr, dass Parlamente oder Regierungen sie, ich formuliere einmal etwas stark, missbräuchlich verwenden können.
Das muss nicht so sein, kann aber so sein. Deshalb stehe ich dem Instrument des Plebiszits auch sehr skeptisch gegenüber. Will ein Parlament oder eine Regierung dem Volk von sich aus eine Entscheidung vorlegen, so müssten zumindest Regeln vorhanden sein, die in etwa jenen für Volksinitiativen analog gebaut sein sollten. Ganz anders dagegen eben der Prozess der Volksgesetzgebung von unten, den Volksbegehren, die sehr viel Zeit vorsehen, damit auch zur Diskussion, um eine fundierte Meinungsbildung zu fördern.