Baden-Württemberg reformiert direkte Demokratie

Am Mittwoch verkündeten die vier im Landtag von Baden-Württemberg vertretenen Parteien, die Volksgesetzgebung auf Landes- und Kommunalebene reformieren zu wollen. Mehr Demokratie begrüßt die interfraktionelle Einigung.

Von Charlie Rutz

Nach einer Phase des Stillstands kommt jetzt Bewegung in die politische Debatte zwischen Regierungsfraktion und Opposition im Landtag von Baden-Württemberg hinsichtlich der Reformierung direktdemokratischer Verfahren im "Ländle".

Grüne, SPD, CDU und FDP einigten sich nach langem Tauziehen auf ein Demokratie-Paket, das die Reform der direkten Demokratie auf Landesebene und in den Kommunen in Baden-Württemberg vorsieht. Die dafür erforderliche Änderung der Landesverfassung mit Zweidrittelmehrheit ist für Mitte 2014 geplant. Unter anderem sollen die Bürger/innen zukünftig mit dem neu eingeführten Instrument einer Volksinitiative den Landtag dazu auffordern können, sich mit bestimmten politischen Sachfragen zu beschäftigen. Für eine erfolgreiche Volksinitiative müssen mindestens 40.000 Unterschriften gesammelt werden. Zudem ist vorgesehen, das Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden über einfache Gesetze von 33 auf 20 Prozent abzusenken. Bei verfassungsändernden Volkabstimmungen bleibt jedoch das fast unüberwindbare Quorum von 50 Prozent bestehen. Die Regelungen zum Volksentscheid per Volksentscheid selbst weiter zu reformieren bleibt damit für die Bürger/innen ein schwer gangbarer Weg.  

Auch bei Volksbegehren gibt es Fortschritte: Für ein Volksbegehren zu einer politischen Sachfrage mussten bislang 16,6 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen dem Volksbegehren auf den Rathäusern zustimmen, um einen Volksentscheid zu erwirken. Diese Hürde soll nun auf 10 Prozent reduziert werden. Über die Länge der Sammelfrist und die Möglichkeit der freien Sammlung wird derzeit noch diskutiert. 

Positive Veränderungen sind auch auf kommunaler Ebene geplant: Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren muss eine Bürgerinitiative zukünftig nur noch Unterschriften von 7 statt 10 Prozent der Wahlberechtigten (maximal 20.000) sammeln und beim darauf folgenden Bürgerentscheid soll das Zustimmungsquorum von 25 auf 20 Prozent abgesenkt werden. 

Mehr Demokratie begrüßt die interfraktionelle Einigung zur Senkung der Hürden bei der direkten Demokratie in Baden-Württemberg. „Mit der Absenkung der Quoren und der Einführung der Volksinitiative wird die direkte Demokratie endlich zu einem Instrument der Bürger“, erklärt Reinhard Hackl, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie in Baden-Württemberg. Bislang konnte wegen der hohen Hürde beim Volksbegehren faktisch nur der Landtag einen landesweiten Volksentscheid beschließen, jetzt können die Bürger selbst die Initiative ergreifen. „Wir sind erfreut, dass auch die CDU diese Öffnung gegenüber den Bürgern mitgetragen hat“, so Hackl weiter. Jedoch sind weitere Reformen unbedingt erforderlich, um die direkte Demokratie so zu gestalten, dass sie die repräsentative Politik sinnvoll ergänzen kann. Mehr Demokratie fordert die Fraktionen auf, zusätzliche Einigungen zu erzielen, damit die Bürger/innen bei genau den Themen mitbestimmen können, die sie für wichtig halten. Unnötige Stolpersteine, wie Themenausschlüsse und zu kurze Sammelfristen für Unterstützerunterschriften, sollten aus dem Weg geräumt werden. 

Hier eine tiefergehende Bewertung durch unseren Landesverband Baden-Württemberg…

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