Bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz?

Eine Schweizer Volksinitiative fordert eine Volksabstimmung über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger/innen des Landes. Die dafür erforderliche Unterschriftenzahl wird wohl in Kürze offiziell erreicht sein.

Von Oliver Engelbrecht

Die Schweizer Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ steht kurz vor dem Erfolg. Seit dem 1. April 2012 sind die Initiatoren aktiv, um die zur Herbeiführung eines Volksentscheids nötigen 100.000 Unterschriften zu sammeln. Diese Marke wurde Anfang Juni, also bereits vier Monate vor Ablauf der Frist erreicht. Um etwaige ungültige oder doppelte Unterschriften auszugleichen, wollen die Aktiven noch bis August weitersammeln.

Sollte die eidgenössische Volksinitiative erwartungsgemäß erfolgreich sein, wird ein mehrjähriges Verfahren zur Vorbereitung eines Volksentscheids in Gang gesetzt. Hierbei werden sich sowohl der Bundesrat, als auch beide Kammern des Parlaments mit dem Gesetzentwurf der Initiative beschäftigen und gegebenenfalls einen Alternativvorschlag erarbeiten. Innerhalb der nächsten Jahre findet dann ein Volksentscheid statt, der über den Gesetzentwurf der Initiative bindend entscheidet. Um den Entwurf zu ratifizieren, muss dabei ein „Doppeltes Mehr“ erreicht werden: Sowohl die Zustimmung einer Mehrheit der Gesamtstimmen aller Wahlberechtigten in der Schweiz als auch der Mehrheit der Kantone. In den letzten 120 Jahren sind insgesamt 20 Volksentscheide angenommen worden - und in den vergangenen Jahren sind zudem steigende Zustimmungsraten zu beobachten.

Die Initiative fordert folgende Verfassungsänderung: 

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 110a (neu) bedingungsloses Grundeinkommen 

  1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
     
  2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges
    Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
     
  3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung
    und die Höhe des Grundeinkommens.

Auf  Grundlage dieser Verfassungsänderung könnte die Bevölkerung in einer folgenden Abstimmung über die Höhe des Grundeinkommens entscheiden. Im Gespräch sind ca. 2.500 Franken (etwa 2.000 Euro) für jeden Erwachsenen, während Kinder entsprechend ihres Alters weniger erhalten sollen. Die Verantwortlichen schlagen vor, das Grundeinkommen zum einen durch die resultierenden Einsparungen bei Sozialleistungen und Gehältern, und zum anderen durch eine Konsumsteuer zu finanzieren. Das bedingungslose Grundeinkommen ist seit vielen Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema. Daher wird es in den kommenden Monaten und Jahren interessant zu beobachten sein, wie die Schweizer mit dieser Frage umgehen werden.

Zur Webseite der Initiative geht es hier: http://bedingungslos.ch

nach oben