Europäische Bürgerinitiative: Hoffnung auf gesamteuropäischen Dialog
Mit über 1,8 Millionen Unterschriften hatte bereits am 10. September dieses Jahres die Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ als erste Europäische Bürgerinitiative (EBI) alle erforderlichen Quoren erreicht. Zum 1. November laufen nun die Fristen für sieben weitere Initiativen aus. Eine passende Gelegenheit, einen Blick auf die gegenwärtigen Rahmenbedingungen für ein „bürgernahes Europas“ zu werfen.
Von Moritz Lehr und Regine Laroche

Im April 2012, vor genau anderthalb Jahren, wurde die EBI für eine direktdemokratische Einflussnahme auf die Europäische Kommission eingeführt. Maßgebliche Initiatoren waren Mehr Demokratie und Democracy International. Verankert ist die Bürgerinitiative unter anderem im Vertrag von Lissabon. Nach dem Petitionsrecht beim Europäischen Parlament und dem Beschwerderecht beim Europäischen Bürgerrechtsbeauftragten handelt es sich damit um das jüngste Instrument, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Europas die europäische Politik direkt mitgestalten können.
Europäische Politik direkt mitgestalten
Die Voraussetzungen für eine EBI: Initiatoren müssen sieben Wahlberechtigte aus sieben verschiedenen EU-Staaten sein. Die EBI muss bei der EU-Kommission registriert und von dieser genehmigt werden. Wenn dies geschafft ist, haben die Initiatoren ein Jahr Zeit, die erforderliche Anzahl von einer Million Unterschriften von wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und Bürgern zu sammeln. Neben diesem EU-weiten Quorum gibt es noch ein Nationalstaaten-Quorum, das in mindestens sieben EU-Staaten erreicht werden muss. Die Nationalstaaten-Quoren errechnen sich aus 750 Unterschriften pro Europaabgeordneten des Landes – Deutschland hat 99 Europaabgeordnete, entsprechend sind mindestens 74250 Unterschriften notwendig.
Wenn beide Quoren erreicht werden und eine endgültige rechtliche Prüfung auf Zulässigkeit erfolgt ist, haben die Initiatoren das Recht auf eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament, um dort ihr Anliegen vorzubringen. Die EU-Kommission muss dabei vertreten sein, sie hat danach drei Monate Zeit, zu dem Anliegen Stellung zu nehmen. Allerdings ist die EBI ein unverbindliches Instrument, hat also für die Kommission keinerlei bindenden Charakter. Aus diesem Grund fordert Mehr Demokratie seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auch auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent.
Forderung nach verbindlichen direktdemokratischen Instrumenten auch auf europäischer Ebene
Neben dieser grundsätzlichen Forderung gibt es vor allen Dingen Kritikpunkte an den konkreten Rahmenbedingungen, mit denen Initiatoren einer EBI konfrontiert sind. Einer dieser Punkte bezieht sich auf die erste Vorprüfung durch die Kommission. Eine EBI wird nicht registriert, wenn sie gegen die Werte der EU verstößt, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegt oder missbräuchlich oder unernst ist. Diese Regeln sind jedoch sehr vage und geben der Kommission die Möglichkeit, ohne eine frühzeitige intensive Prüfung eine EBI zu blockieren. So wurde zum Beispiel eine Initiative für ein europaweites Grundeinkommen abgelehnt, weil es laut Kommission nach bestehenden EU-Verträgen der Mitgliedsstaaten keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Eine weitere Einschränkung: Bürgerinitiativen sind begrenzt auf Themen, die nicht auf eine Änderung der EU-Verträge zielen.
Eine endgültige rechtliche Prüfung des Gegenstandes der EBI erfolgt erst nach Einreichung der notwendigen Unterschriften. Damit bleibt für die Initiative bis zuletzt ungewiss, ob das Anliegen von der Kommission behandelt wird – unter Umständen war der gesamte Aufwand, den die Organisation einer EBI mit sich bringt, umsonst.
Kritik an hohen Hürden bei der Umsetzung
Damit wird der nächste Kritikpunkt deutlich: die hohen Hürden bei der konkreten Umsetzung einer EBI. Beispielsweise in punkto Unterschriftensammlung. Bisher müssen die Initiatoren in Eigenregie die Einrichtung einer Online-Plattform organisieren – und zwar für jedes Land, in dem gesammelt wird, separat und nach eigener Rechtslage. Der verbundene Aufwand sei für die meisten europäischen Bürger nicht zu stemmen, so Jörg Mitzlaff, Mitinitiator einer EBI, deren Ziel es ist, bei der Europäischen Kommission ein zentrales Onlinesammelsystem für EBI durchzusetzen. Auch seine eigene Initiative habe mit diesen Hürden zu kämpfen, es fehle an Kapazitäten – weshalb sie nicht mehr aktiv betreut werden könne.
Der organisatorische, technische und insgesamt finanzielle Aufwand ist also enorm. Im Grunde haben nur die Initiativen Erfolgsaussichten, die von starken Bündnissen oder Lobbyverbänden unterstützt werden. Um die nationalen Quoren zu erreichen, braucht es eine gute Vernetzung mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern in mindestens sieben Staaten. Für die erforderliche Werbung, den professionellen Webauftritt und das Sammeln von Unterschriften auf der Straße ist neben engagierten Mitstreiterinnen und Mitstreitern auch viel Kapital erforderlich. Beispiele dafür sind die EBI „Right 2 water“ oder auch die maßgeblich von der katholischen Kirche getragene „Einer von uns“ – letztere hat übrigens ebenfalls gute Aussichten, alle Quoren zu überwinden. Auch die Initiative der Tierschutzverbände gegen Tierversuche hat vor ein paar Tagen die Unterschriftenhürde von einer Million überwunden, bei dieser Gruppe handelt es sich ebenfalls um eine professionalisierte und gut finanzierte Lobbygruppierung. Für „den einfachen Bürger“ sind all diese Hürden allerdings noch unüberwindbarer als beispielsweise bei der Durchführung von Volksentscheiden auf Länderebene. Für ein wirklich bürgernahes Europa wird also dringend eine Vereinfachung des Instruments benötigt. Derzeit läuft die EBI Gefahr, einfach nur eine weitere Plattform für starke Lobbyverbände zu sein.
Bürgerinitiativen können politischen Druck ausüben
Welche nachhaltigen Einflussmöglichkeiten den europäischen Bürgerinnen und Bürgern durch das Instrument Europäische Bürgerinitiative in ihrer derzeitigen Ausgestaltung also tatsächlich zur Verfügung stehen, wird sich noch zeigen. Hoffnung macht der Erfolg der Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“. Wegen der großen öffentlichen Aufmerksamkeit und der vielen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner hatte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier angekündigt, die Wasserversorgung in Europa von Privatisierung ausnehmen zu wollen. Die EBI kann in ihrer bisherigen Form also durchaus politischen Druck ausüben und zu einer gesamteuropäischen Öffentlichkeit und Diskussionskultur beitragen.
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