7.12.89: Runder Tisch für Volksabstimmungen

Zum 25. Jahrestag der Konstituierung des Zentralen Runden Tisches der DDR am 7. Dezember fordern OMNIBUS für Direkte Demokratie und Mehr Demokratie, das vom Runden Tisch ausgearbeitete Demokratie-Modell endlich auch für die Bundesebene geltend zu machen und Volksabstimmungen einzuführen. In einem Video am Baumkreuz bei Ifta unterstreicht dies Ralf-Uwe Beck, Mitinitiator BAUMKREUZ und Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie.
Von Anne Dänner
Rückblende: Vor 25 Jahren gingen die Bürger/innen der ehemaligen DDR auf die Straße, um für Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit sowie freie und geheime Wahlen einzutreten. Mit Erfolg: Der eiserne Vorhang fiel und neue Mitbestimmungsmöglichkeiten schienen in greifbarer Nähe. Im Zuge der friedlichen Revolution trat am 7. Dezember ‘89 erstmals der Zentrale Runde Tisch zusammen, der aus Vertreter/innen zivilgesellschaftlicher Gruppen und Parteien bestand. Das Ziel: Eine neue Verfassung sollte so schnell wie möglich erarbeitet und per Volksabstimmung beschlossen werden. Am 4. April 1990 verabschiedete der Zentrale Runde Tisch schließlich seinen Verfassungsentwurf – einstimmig!
Artikel 98 enthielt auch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheide. „Leider hat die Gemeinsame Verfassungskommission diesen Demokratieimpuls später nicht aufgenommen, um die im Artikel 20 des Grundgesetzes versprochenen Volksabstimmungen endlich Wirklichkeit werden zu lassen“, kritisiert unser Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck.
[Ralf-Uwe Beck spricht am Baumkreuz bei Ifta über das uneingelöste Versprechen der direkten Demokratie. Das BAUMKREUZ wurde am 16. November 1990 nach dem „Mauerfall“ 1989 als Start-Skulptur für eine Ost und West verbindende Allee zwischen Kassel und Eisenach von Menschen aus Ost- und West-Deutschland eröffnet. Es knüpft an den „erweiterten Kunstbegriff“ von Joseph Beuys an, den dieser mit der großen Skulptur „7000 Eichen“ in Kassel verbunden hat.]
Auch die Chance, die Bürger/innen direkt über ihre eigene Verfassung abstimmen zu lassen, sei vertan worden. Immerhin aber hätte der Verfassungsentwurf des Runden Tisches auf die Verfassungsgebung in den ostdeutschen Ländern ausgestrahlt. So sei die direkte Demokratie in alle Kommunal- und Landesverfassungen Ostdeutschlands aufgenommen worden.
Der Runde Tisch schlug für bundesweite Volksbegehren ein Unterstützerquorum von 750.000 (rund 4 Prozent der damaligen DDR-Bevölkerung), eine mögliche Rechtsprüfung von Vorlagen und ein Rederecht für die Vertrauensleute der Initiative vor der Volkskammer vor. Von Volksabstimmungen ausgeschlossen werden sollte nur der Staatshaushalt.
„Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches ist nicht Schnee von gestern, sondern eher Morgentau“, sagt Beck. „Bürgerinnen und Bürgern werden Mitbestimmungsrechte zugestanden, die von der offiziellen Politik bis heute verweigert werden.“
Die demokratische Aufbruchsstimmung im Osten gab 1989 der direkten Demokratie in ganz Deutschland Auftrieb. Angeregt von den ostdeutschen Ländern nahmen in den folgenden Jahren alle Bundesländer kommunale Bürgerbegehren und landesweite Volksbegehren in ihre Verfassungen auf. „Soll tatsächlich alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen, ist die Einführung bundesweiter Volksentscheide unabdingbar“, so Beck abschließend.
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