Bundestagswahlrecht in Teilen verfassungswidrig/Überhangmandate müssen eingeschränkt werden

[37/12] Bundesverfassungsgericht hat über negatives Stimmgewicht und Überhangmandate entschieden

Das Bundeswahlgesetz verstößt gegen das Grundgesetz. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am heutigen Mittwoch (25.7.) verkündet. Gleichzeitig haben die Richter klare Vorgaben für die Gesetzgebung gemacht: Zukünftig darf es nicht mehr als 15 Überhangmandate geben. Damit hat der Bundestag die Aufgabe, noch bis zur nächsten Bundestagswahl im Jahr 2013 ein Wahlrecht zu verabschieden, das dieser Anforderung genügt. „Das ist ein Riesenerfolg für die 3.000 Bürgerinnen und Bürger, die mit uns für ein demokratisches Wahlrecht nach Karlsruhe gezogen sind“, erklärt dazu Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher.

Nach Einschätzung des Vereins wird es ausgesprochen schwierig sein, ein Wahlrecht auszuarbeiten, das mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als 15 Überhangmandate vermeidet. „Am sinnvollsten wäre es, sich grundsätzlich von Überhangmandaten zu verabschieden“, so Efler. Über die Vorgaben des Verfassungsgerichtes hinaus regt Mehr Demokratie an, perspektivisch bis zur nächsten Bundestagswahl den Einfluss der Bürgerinnen und Bürgern auf die personelle Zusammensetzung des Bundestags zu stärken. „Abgesehen von den wenigen Wahlkreisen, die umkämpft sind, bestimmen die Parteien allein, wer für sie in den Bundestag einziehen darf. Mehrmandatswahlkreise, in denen die Wahlberechtigten jeweils mehrere Abgeordnete direkt wählen können, geben den Wählern mehr Mitsprache bei der Auswahl der Parlamentarier“, so Efler. Statt Wahlkreise mit einem Direktmandat könnte es nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie Wahlkreise geben, in denen jeweils bis zu fünf Mandate vergeben werden. Auch Überhangmandate seien in diesem Modell nahezu ausgeschlossen. Der tatsächliche Wählerwille würde dadurch besser abgebildet, taktische Wahlabsprachen dagegen würden erschwert.

Rund 3.000 Menschen haben die Bürgerklage „Wählen ohne Überhang“ unterstützt, weil sie ein faires und durchschaubares Wahlrecht einfordern. Mehr Demokratie hat in Reaktion auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts einen Internet-Aufruf gestartet. Er richtet sich an die Fraktionen im Bundestag. Der Aufruf ist unter <link>

www.mehr-demokratie.de/wahlrecht-urteil.html

abrufbar.
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