Bundestagswahlrecht: Mehr Demokratie legt Reformvorschläge für ein bürgerfreundliches Wahlrecht vor.

Forderung: Bevölkerung per Bürgerrat an Debatte beteiligen

2024 war Mehr Demokratie e.V. mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das von der Ampel beschlossene Bundestagswahlrecht erfolgreich. Nun legt der Fachverband einen Forderungskatalog zur Wahlrechts-Reform vor. Zudem fordert er die Regierung auf, die Wahlrechts-Reform nicht im Alleingang zu beschließen: „Die Oppositionsfraktionen müssen eingebunden werden. Außerdem sollten Politikerinnen und Politiker nicht allein darüber befinden, wie sie gewählt werden wollen. Die Wählerinnen und Wähler sollten mitreden, wie ihre politische Vertretung bestimmt werden soll“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Als Premiumlösung schlägt Mehr Demokratie Mehrmandatswahlkreise vor, wie sie bereits in zwei Drittel aller EU-Länder üblich sind. Das Modell: Es gibt nur noch 100 Wahlkreise, aber in jedem Wahlkreis werden vier bis sieben Kandidatinnen und Kandidaten gewählt, insgesamt 500. Die verbleibenden 100 Mandate werden über die Listen der Parteien vergeben. Jede Partei erhält so viele Parlamentssitze, wie ihr nach der Gesamtzahl ihrer Stimmen zustehen. Ein wesentlicher Vorteil laut Beck: „Es gibt keine Überhang- und Ausgleichsmandate und keine verwaisten Wahlkreise.“

Neben dieser Premiumlösung unterbreitet Mehr Demokratie weitere Vorschläge für ein modernes Wahlrecht. So würde eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde auf drei Prozent und eine Ersatzstimmen-Regelung verhindern, dass weiterhin Millionen Stimmen unter den Tisch fallen. Eine Proteststimme würde es Menschen ermöglichen, ihre Abneigung gegen etablierte Parteien auszudrücken, ohne eine extreme Partei wählen zu müssen. Und die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch bei Bundestagswahlen ist aus Sicht von Mehr Demokratie überfällig, zumal immer mehr Bundesländer das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen absenken.

Beck schlägt zudem einen losbasierten Bürgerrat vor, um die Bevölkerung an der Wahlrechts-Debatte zu beteiligen: „160 Menschen werden zufällig ausgelost, aber so, dass sie dieses Land im Kleinen repräsentativ abbilden. Sie beraten miteinander und werden von Fachleuten beraten. Dann legen sie ein Bürgergutachten mit Lösungsvorschlägen vor“, erläutert Beck das Procedere.

Bei Wahlrechtsreformen spielten oft Machtansprüche der Parteien eine Rolle. „Es war gute politische Praxis, Wahlrechtsreformen parteiübergreifend auszuhandeln. Hier haben die beiden Vorgängerregierungen enttäuscht. Mit einem Bürgerrat ließe sich aufbrechen, dass die schwarz-rote Koalition eine Reform allein nach ihrem Gusto durchzieht“, so Beck. Zudem könnte ein Bürgerrat ein moderneres Wahlrecht anstoßen, das der Wählerschaft mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlamentes zugesteht.
 

Hintergrund:

 

Verantwortlich:
Marcus Meier, Bundespressestelle Mehr Demokratie e.V.
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