Chance verpasst: Keine Reformen von Volks- und Bürgerbegehren in Sachsen

[52/09] Mehr Demokratie enttäuscht über den Koalitionsvertrag

Anders als die Koalitionsverhandlungen in Sachsen hoffen ließen, sieht der heute von CDU und FDP vorgestellte Koalitionsvertrag keine Verbesserungen der Direkten Demokratie im Freistaat vor. „Es ist bedauerlich, dass die FDP nicht einmal minimale Reformen bei Volks- und Bürgerbegehren durchsetzen konnte“, findet Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Damit habe Sachsen vorerst die Chance auf eine Demokratiereform verspielt.

 

„Die zukünftigen Regierung aus CDU und FDP dokumentiert mit ihrer Haltung Gleichgültigkeit gegenüber den Beteiligungsrechten der Bürger und zementiert für die nächsten fünf Jahre unnötig hohe Hürden bei Volks- und Bürgerbegehren“, kritisiert Efler. Das ist aus Sicht der Demokratie-Initiative besonders enttäuschend, da die FDP in ihrem Wahlprogramm eine Senkung von Unterschriftenhürden und Zustimmungsquoren bei landesweiten Volksanträgen und Volksbegehren sowie bei Bürgerbegehren auf Gemeindeebene gefordert hatte.

 

Statt 40.000 Sachsen sollten nach dem Vorschlag der FDP nur noch 1 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben müssen, damit ein Volksantrag Erfolg hat. Die flexible Unterschriftenhürde sollte gewährleisten, dass das Quorum trotz sinkender Einwohnerzahl nicht unerreichbar hoch liegt. Auch beim Volksbegehren, der zweiten Stufe eines direktdemokratischen Verfahrens vor dem Volksentscheid, und beim Bürgerbegehren auf Gemeindebene hatte die FDP für Hürden-Senkungen plädiert.

 

„Wie fast überall in Deutschland hat sich auch in Sachsen die CDU als Hemmschuh für die Direkte Demokratie erwiesen“, bedauert Efler. Mehr Demokratie setzt nun auf direktdemokratische Initiativen von Seiten der Opposition. „In einem Land mit niedriger Wahlbeteiligung und einer rechtsradikalen Partei im Landtag, ist es dringend notwendig, gegen Politikfrust anzukämpfen“, erläutert Efler. Bessere Bedingungen für Volks- und Bürgerbegehren seien daher unverzichtbar.

 

Bisher gab es in Sachsen auf Landesebene elf Volksanträge, von denen aber nur vier die zweite Stufe des Volksbegehrens erreichten. Zum Volksentscheid schaffte es nur die Initiative „Pro kommunale Sparkasse“ 2001.

 

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