“Deutsche Wohnen & Co enteignen” löst bundesweit das 100. Volksbegehren aus

+++ Mehr Demokratie e.V. fordert Ausbau und Reformen der direkten Demokratie +++

An diesem Freitag (26.02.) geht mit der Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ das bundesweit 100. Volksbegehren an den Start. Um einen Volksentscheid in Berlin auszulösen, muss die Initiative bis Ende Juni nun sieben Prozent (ca. 174.000) der Berliner zu einer Unterstützungsunterschrift bewegen. 

Das 100. Volksbegehren in Deutschland nimmt Mehr Demokratie zum Anlass, den Ausbau der direkten Demokratie auch auf Bundesebene anzumahnen. „Die direkte Demokratie gehört in Berlin und in vielen anderen Ländern zunehmend zum politischen Alltag, auf Bundesebene fehlt das Instrument“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Wir brauchen den bundesweiten Volksentscheid, damit die Bürger bei Themen, die die Politik ignoriert, selbst aktiv werden können.“ Derzeit würden den Menschen vor allem soziale Themen, aber auch Umwelt- und Klimaschutz auf den Nägeln brennen.

Zudem müssten die Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide in den Ländern weiter reformiert werden. Hier gäbe es ein erhebliches Gefälle zwischen den Bundesländern.

Während sich in Hamburg, Bayern und Berlin die Praxis stabilisiere und Schule mache, haben die Bürger in anderen Bundesländern weniger direktdemokratische Praxis sammeln können. Den Hauptgrund sieht der Verein vor allem in den variierenden Unterschriftenhürden: Diese liegen in der zweiten Stufe zwischen 3,6 Prozent (Schleswig-Holstein) und 13,2 Prozent (Sachsen) der wahlberechtigten Bevölkerung. Erschwerend wirkt zudem, wenn die Unterschriften nicht frei gesammelt werden können, sondern auf einem Amt zu leisten sind, wie dies in vier der Bundesländer noch immer gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Ein Fünftel (21) der Volksbegehren wurde in Bayern ausgelöst. 16 Volksbegehren gab es bisher in Hamburg, in Brandenburg 14, in Berlin nun elf, in Schleswig-Holstein sechs, in Thüringen gingen bisher fünf Volksbegehren an den Start, in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils vier. In Niedersachsen und NRW schafften es drei Begehren in die zweite Phase, im Saarland zwei, in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz wurde bisher nur ein Volksbegehren ausgelöst. 

Insgesamt sind bundesweit bisher 381 Verfahren in der ersten Sammelphase (Volksinitiative) an den Start gegangen, 100 der Initiativen schafften es in die zweite Stufe (Volksbegehren). Schafft eine Initiative die Unterschriftenhürde der wahlberechtigten Bevölkerung auch in der zweiten Sammelphase und lehnt das Landesparlament das Volksbegehren inhaltlich ab, kommt zum Volksentscheid. Aus den 100 Volksbegehren entstanden bundesweit bisher 24 Volksentscheide in sieben Ländern.

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Hintergrund: 

Liste aller bisherigen Volksbegehren: 

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