Die schweigende Mehrheit entscheidet

3/05

Volksabstimmung in Sachsen-Anhalt an Zustimmungsquorum gescheitert

Obwohl eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden mit Ja gestimmt hat, ist der Volksentscheid zur Zukunft der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt gescheitert. Aufgrund der niedrigen Wahlbeteiligung verfehlte der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf am gestrigen Sonntag das erforderliche Zustimmungsquorum. Die Bürgeraktion Mehr Demokratie wertete das Ergebnis als "Verzerrung des Wählerwillens" und verlangte die Abschaffung entsprechender Regelungen in den Bundesländern.

 

Dem vorläufigen amtlichen Endergebnis zufolge beteiligten sich 26,4 Prozent der rund 2,1 Millionen Wahlberechtigten am ersten Volksentscheid der Landesgeschichte. Davon votierten 60,5 Prozent für den Vorschlag des Volksbegehrens "Für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt", 39,5 Prozent dagegen. Laut Landesverfassung ist ein Gesetzentwurf jedoch nur dann angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und diese Mehrheit mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten entspricht.

 

"Die schweigende Mehrheit hat, vermutlich ohne es zu wollen, entschieden", kommentierte Mehr Demokratie-Sprecherin Claudine Nierth. "Obwohl niemand sagen kann, wie die Daheimgebliebenen abgestimmt hätten, wird ihre Enthaltung de facto als Ablehnung des Volksbegehrens gewertet." Das sei eine unzulässige Verzerrung des Wählerwillens.

 

Dass bei Volksentscheiden über einfache Gesetze eine Mindestbeteiligung oder -zustimmung vorgeschrieben ist, bezeichnete Nierth als "deutsche Unsitte". Entsprechende Regelungen gibt es in 13 der 16 Bundesländer. Nur in Bayern, Hessen und Sachsen zählt allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. "In der Schweiz und in den Bundesstaaten der USA geht man wie selbstverständlich davon aus, dass jene, die nicht an einer Abstimmung teilnehmen, auch kein inhaltliches Votum abgeben wollen. Daran sollten wir uns auch in Deutschland halten", forderte die Mehr Demokratie-Sprecherin.

 

Nierth wies darauf hin, dass der "technische K.O." des Volksentscheids in Sachsen-Anhalt kein Einzelfall ist. Von den zwölf Volksbegehren, die bisher in den Bundesländern zur Abstimmung gelangten, scheiterten zwei an vergleichbaren Hürden.

 

Die Wiedereinführung des Buß- und Bettages verfehlte 1997 in Schleswig-Holstein trotz einer relativen Mehrheit von 68,2 Prozent Ja-Stimmen das 25-prozentige Zustimmungsquorum. Für das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Hamburg" sprachen sich 1998 sogar drei Viertel der Abstimmenden aus. Die Zustimmung lag mit 45,5 Prozent der Wahlberechtigten dennoch knapp unter den geforderten 50 Prozent.

 

Weitere Informationen finden Sie im Mehr Demokratie-<media 2540>Positionspapier Nr. 8 "Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren"</media>.

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