Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht: Bürgerbündnis will vollendete Tatsachen bei undemokratischen Handelsabkommen verhindern

EU-Singapur-Handelsabkommen: Deutschland muss Urteil des Verfassungsgerichts abwarten

Mit Blick auf die Abstimmung im Rat der EU über das EU-Singapur-Handelsabkommen (EUSFTA) am 8. November hat ein Bündnis der Organisationen Mehr Demokratie, foodwatch und Campact, unterstützt von mehr als 13.000 Bürgern, einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. „Wir wollen verhindern, dass politische Tatsachen geschaffen werden, bevor das Gericht über unsere Verfassungsbeschwerde gegen undemokratische Handelsabkommen entschieden hat“, sagt Roman Huber, Beschwerdeführer und Bundesvorstand von Mehr Demokratie.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung ersucht das Gericht, der Bundesregierung vor der Abstimmung am Freitag bestimmte Vorgaben zu machen. Diese sollen sicherstellen, dass ein späteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch umgesetzt werden kann.

Erstens soll Deutschland die Zustimmung zu dem umstrittenen Handelsabkommen nur unter Vorbehalt erteilen. Zweitens soll die Bundesregierung im Rat dafür sorgen, dass vor dem Verfassungsgerichtsurteil noch keine rechtlichen Tatsachen in Bezug auf die umstrittenen Ausschüsse geschaffen werden. Drittens soll die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland aus dem Vertrag austreten kann, wenn dieser nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein sollte.

+++ Hintergrund: Mehr Demokratie, Campact und foodwatch hatten im Mai 2019 unter dem Motto „Stop EU-only“ eine Verfassungsbeschwerde gegen das EU-Singapur-Abkommen eingereicht. Hauptkritikpunkt ist, dass das Abkommen in einen Investitionsschutz- und einen viel weitreichenderen Handelsteil aufgespalten wurde und dass über den Handelsteil die EU ohne Einbeziehung der Mitgliedstaaten entscheidet. Das Abkommen steht nach Ansicht der Beschwerdeführer exemplarisch für eine neue Art von Handelsverträgen, mit denen weitreichende Kompetenzen auf die Europäische Union übertragen werden und die Parlamente der Mitgliedstaaten ihre Kontrollrechte verlieren. Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden, ob Passagen zur Nachhaltigkeit und zu demokratiegefährdenden Ausschüssen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

 

Antrag auf einstweilige Anordnung: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-11-06_eA_zu_VB_Singapur_mit_Anlagen_A_Punkt_Vermerk_zu_Ratsbeschlussentwurf_Singapur_und_Info_u__ber_Einlangung.pdf

 

Mehr Infos zur Verfassungsbeschwerde: https://www.mehr-demokratie.de/themen/stop-ttip-ceta-und-co/verfassungsbeschwerde-eu-singapur/

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