Einordnung: Vorschläge der Wahlrechts-Kommission

Paradox: Jugendliche sollen zwei Jahre früher, aber deutlich seltener den Bundestag wählen dürfen

Am Freitag (12.5.) soll der Abschlussbericht der vom Bundestag eingesetzten Wahlrechtskommission an Bundestags-Präsidentin Bärbel Bas übergeben werden. Der Fachverband Mehr Demokratie e. V. beurteilt die Forderungen als unausgegoren.

Das Wahlalter auch bei Bundestagwahlen auf 16 Jahre abzusenken, sei überfällig. „Hier geht es um das demokratische Existenzminimum. 16-Jährigen das Wahlrecht vorzuenthalten, ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Die Union sollte, nachdem sie Wahlalterabsenkungen in Baden-Württemberg und Berlin mitträgt, ihre Blockadepolitik auch für die Bundestagswahlen aufgeben“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Paradox sei allerdings, gleichzeitig die Wahlperiode des Bundestags auf fünf Jahre zu verlängern. „Fünf statt vier Jahre heißt: Ein junger Erstwähler kann bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung nur noch 12 statt 15 mal den Bundestag wählen. Das sind 20 Prozent weniger Demokratie“, so Beck. Eine Verlängerung der Wahlperiode lehnt Mehr Demokratie wegen der Auswirkungen auf einzelne Landtagswahlen grundsätzlich ab. Falls der Bundestag dennoch auf eine Verlängerung der Wahlperiode zugehe, müsse dieser Einschnitt in die Beteiligungsrechte – wie in den Ländern – mit der Einführung des bundesweiten Volksentscheids kompensiert werden. „Weniger Wahlen bedeutet eine Minderung der Kontrollrechte der Bürgerinnen und Bürger und kann nur mit der Möglichkeit, auch zwischen den Wahlen verbindlich Einfluss nehmen zu können, wettgemacht werden“, so Beck

Dass die Kommission den Frauenanteil im Bundestag erhöht sehen will, begrüßt der Verein. Geteilt werden dabei die verfassungsrechtlichen Bedenken der Kommission gegenüber einem Paritätsgesetz. „Hier fehlen aber die Ideen, wie die Männerdominanz überwunden werden kann.“

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