Erfolg in NRW: Volksbegehren sollen einfacher werden

[76/11] Landtag entscheidet heute über Reform

Der nordrhein-westfälische Landtag will heute (21. Dezember) über die Vereinfachung von Volksbegehren beschließen. Ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen sieht vor, die freie Unterschriftensammlung einzuführen, die Eintragungsfrist zu verlängern und mehr Spendentransparenz zu schaffen.

„Wenn die Reform beschlossen wird, hat mit NRW die Hälfte aller Bundesländer die freie Unterschriftensammlung eingeführt. Der Trend geht weg von der Bürokratisierung der Volksgesetzgebung und hin zu mehr Bürgerfreundlichkeit“, sagt Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. „Die freie Unterschriftensammlung und das Gespräch mit den Menschen sind die Seele der direkten Demokratie.“ Nach dem rot-grünen Gesetzentwurf sollen Unterschriften künftig auch auf der Straße, an Infoständen und auf Veranstaltungen gesammelt werden dürfen. Statt nur acht Wochen sollen die Wähler bis zu einem Jahr Zeit zur Eintragung haben.

Bereits seit 1950 können sich die Bürger in NRW mit Volksbegehren und Volksentscheid in die Landespolitik einmischen. So steht es zumindest in der Verfassung des Landes. Tatsächlich hat es seitdem aber nur ein erfolgreiches Volksbegehren gegeben. 1978 verhinderte die Initiative „Stop Koop“ eine von der sozialliberalen Landesregierung angestrebte Schulreform. Zu einem Volksentscheid kam es nicht, weil die Regierung die Einführung der so genannten „Kooperativen Schule“ aufgab.

Hauptgrund für die Seltenheit von Volksbegehren sind nach Meinung von Mehr Demokratie zu hohe Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene. Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssen sich binnen acht Wochen gut eine Million Bürger in die Unterschriftenlisten eintragen. Unterschriften können zudem nur in den Rathäusern geleistet werden. Der Zwang, auf dem Amt zu unterschreiben, verringert die Erfolgschancen für Volksbegehren: Wie eine Studie von Mehr Demokratie ergab, sind in Ländern mit freier Sammlung 54,5 Prozent aller Volksbegehren erfolgreich, in Ländern mit Amtseintragung kommen dagegen nur 36,1 Prozent zustande.

Ein Blick auf andere Bundesländer zeigt, wie groß der Reformbedarf in NRW ist. Von bundesweit 75 Volksbegehren fanden nur zwei in NRW statt. 19 von unten initiierten Volksabstimmungen in anderen Bundesländern steht eine Nullbilanz in Nordrhein-Westfalen gegenüber. „Sollte die Reform heute beschlossen werden, stehen die Chancen gut, dass Bürgerinnen und Bürger künftig auch in NRW die politische Landschaft stärker mitgestalten“, sagt Beck.

Zur Volksbegehrens-Reform: <link http: www.nrw.mehr-demokratie.de>www.nrw.mehr-demokratie.de/volksentscheid-reform.html

Zur Bürgerbegehrens-Reform: <link http: www.nrw.mehr-demokratie.de reform-buergerbegehren.html>www.nrw.mehr-demokratie.de/reform-buergerbegehren.html

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