ESM-Urteil: Mehr Demokratie erwartet Stärkung der Rechte des Bundestages

[09/14] Urteil zur Bürgerklage fällt am 18. März

Von dem für kommenden Dienstag (18.3.) angekündigten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und Fiskalvertrag erwartet der Verein Mehr Demokratie eine weitere Stärkung der Rechte des Bundestages. Mehr Demokratie hatte im Juni 2012 eine von 37.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Klage eingereicht. Nach Ansicht des Vereins werden mit der Rettungsschirm-Politik Souveränitätsrechte vom Bundestag weg auf europäische Institutionen wie den ESM übertragen, die  jedoch demokratisch weder legitimiert noch kontrolliert sind. Einmal übertragene Kompetenzen sind nicht mehr zurückzuholen. Damit richtet sich diese größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegen ESM und Fiskalvertrag, sondern will durchsetzen, dass solche grundlegenden Entscheidungen zusätzlich demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert werden.

Das Gericht hatte bereits mit einer Vorentscheidung das In-Kraft-Treten von ESM und Fiskalvertrag zugelassen, jedoch Auflagen erlassen. So war die Haftungssumme für Deutschland auf 190 Milliarden Euro begrenzt und die Informationsrechte des Bundestages gegenüber dem ESM gestärkt worden. Im Februar 2014 wurde der Teil, der die Europäische Zentralbank betrifft, abgetrennt und an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Nunmehr steht die Hauptentscheidung an. „Wir erwarten, dass die Rechte des Bundestags in einigen Punkten weiter gestärkt und die Abläufe bei ESM-Rettungsmaßnahmen wasserdicht gemacht werden“, so Roman Huber, Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie. „Uns interessiert vor allem die Zukunft. Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht Warnzeichen und Wegweiser aufstellt, wie die nächsten Schritte im Zuge der Eurokrise demokratisch und rechtsstaatlich korrekt zu verlaufen haben.“ Es sei an der Zeit, dass das Gericht eine rote Linie festlege, die markiere, ab wann nicht nur allein die gewählten Repräsentanten, sondern das Volk selbst entscheiden müsse, ob Souveränitätsrechte abgegeben und damit die Rechte des Bundestages beschnitten würden. „Hat der Bundestag immer weniger zu sagen, läuft auch das Wahlrecht jedes  einzelnen Bürgers ins Leere“, so Huber abschließend.

Bei Rückfragen: Roman Huber, 0179-9162056

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