EU-Referendum in Luxemburg - Hintergrund

31/05

<g>Trotz offizieller Denkpause der EU: Volksabstimmung findet wie geplant statt</g>

Rund 223.000 Wahlberechtigte sind am kommenden Sonntag in Luxemburg aufgerufen, über die Europäische Verfassung abzustimmen. Nach den Referenden in Spanien (20. Februar), Frankreich (29. Mai) und den Niederlanden (1. Juni) ist es die vierte Volksabstimmung über das Vertragswerk - und die erste seit dem gescheiterten EU-Gipfel von Brüssel Mitte Juni. Nach dem französischen und dem niederländischen Nein zur Verfassung hatten die Staats- und Regierungschefs beschlossen, den Ratifizierungsprozess zunächst auf Eis zu legen. Während die meisten Staaten die geplanten Referenden daraufhin verschoben hatten, hatte Luxemburg an dem Abstimmungstermin festgehalten.

 

Das Parlament des reichsten EU-Landes hatte die Verfassung bereits am 28. Juni ratifiziert. 55 der 60 Abgeordneten hatten für die Annahme des Vertragswerks gestimmt, die Mitglieder der Christlich-Sozialen Volkspartei von Premier Jean-Claude Juncker ebenso wie die Vertreter von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen. Lediglich die fünf Abgeordneten der rechtspopulistischen ADR (Aktionskomitee für Demokratie und Rentengerechtigkeit) waren der Sitzung fern geblieben.

 

Trotz der überwältigenden Zustimmung von Parteien und Verbände zur Verfassung wird auch in Luxemburg über ein mögliches Scheitern des Vertragswerks spekuliert. Dazu trägt bei, dass es in Luxemburg vier Wochen vor einem Urnengang gesetzlich verboten ist, Meinungsumfragen zu veröffentlichen. Nachdem Demoskopen noch im April eine Zustimmung von 70 Prozent vorhergesagt hatten, war das Lager der Verfassungsbefürworter bis Anfang Juni auf 55 Prozent zusammengeschmolzen.

 

Referenden sind Luxemburg nicht unbekannt. Anders als das Grundgesetz sieht die Verfassung des Großherzogtums Volksabstimmungen ausdrücklich vor. "Die Wähler können aufgerufen werden, sich in den Fällen und unter den Bedingungen, die das Gesetz bestimmen wird, auf dem Wege des Referendums zu äußern", heißt es dort in Artikel 51. Allerdings kann nur die Regierung Volksbefragungen ansetzen. Ein Initiativrecht der Bürger, wie es die Schweiz oder die deutschen Bundesländer kennen, gibt es nicht.

 

Dreimal wurden die Bürger bisher an die Urnen gerufen, um über Sachfragen abzustimmen. An das letzte Referendum dürfte sich allerdings kaum einer der heute lebenden Luxemburger erinnern: Es fand am 6. Januar 1937 statt. Damals lehnten die Bürger mit knapper Mehrheit Restriktionen für extremistische Parteien ab. Die beiden anderen Referenden liegen noch weiter zurück. Am 28. September 1919 konnten die Bürger die Großherzogin im Amt bestätigen und über die Bildung einer Wirtschaftsunion mit Frankreich und Belgien entscheiden. Jeweils rund drei Viertel der Luxemburger hatten damals für die Vorlagen gestimmt.

 

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