EU-Sperrklausel bleibt „Irrweg“: Bundesregierung will Hürde bei Wahlen zum Europa-Parlament

Mehr Demokratie: Sperrklausel schadet Millionen Wählerinnen und Wählern kleiner Parteien

Am Donnerstag wird der Bundestag in erster Lesung über eine Sperrklausel bei Europawahlen debattieren. „Zwei Mal hat das Bundesverfassungsgericht eine EU-Sperrklausel einkassiert. Nun soll sie über den Umweg des EU-Rechts etabliert werden“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstands-Sprecher des Fachverbands Mehr Demokratie. Die Bundesregierung will die Sperrklausel und argumentiert, sie sei „ein Schritt auf dem Weg zu einer weiteren Modernisierung des Wahlrechts“.

„Doch die Sperrklausel ist und bleibt ein Irrweg“, sagt Beck. Mit einer Sperrklausel würden weitere Millionen Wähler-Stimmen unter den Tisch fallen. Neun Sitze haben die in Deutschland gewählten sieben kleinen Parteien derzeit im EU-Parlament. Zusammen sind sie von 3,4 Millionen Menschen gewählt worden. Je nach Höhe der Sperrklausel würden mehrere dieser Parteien künftig nicht mehr im Parlament vertreten sein. „Eine Sperrklausel benachteiligt kleine Parteien, geht auf Kosten der Vielfalt im Parlament und damit der Repräsentativität und ist unfair gegenüber Millionen Wählerinnen und Wählern“, argumentiert Beck.

Statt der gewählten Abgeordneten kleiner Parteien zögen dann weitere Abgeordnete der größeren und großen Parteien in das Europaparlament ein.

Das bestehende Wahlrecht führe nicht, wie oft behauptet, zu einer Zersplitterung des Europaparlaments: Schon jetzt bestehen die Fraktionen aus fast 50 Parteien der Mitgliedsländer. Und die Abgeordneten der kleinen Parteien ordnen sich in der Regel den Fraktionen zu. „Wozu braucht es also eine Sperrklausel?“, fragt Beck.

Kontakt und verantwortlich:

Marcus Meier, Pressesprecher Mehr Demokratie e.V.

0163 5241908

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