Europäische Bürgerinitiative wird verabschiedet

[64/10] Mehr Demokratie: Trotz Verbesserung immer noch Mängel

Entgegen des ursprünglichen Zeitplans wird bereits am morgigen Mittwoch (8. Dezember) die gesetzliche Regelung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) im Rat abgestimmt, am 15. Dezember folgt die Abstimmung im Europäischen Parlament (EP), die endgültige Verabschiedung der EBI. Sie wird ein Jahr später in Kraft treten. Initiativen können demnach auch erst in einem Jahr mit der Unterschriftensammlung für eine EBI beginnen. „Zwar ist es ein Erfolg, dass es nun auch auf europäischer Ebene das Recht auf eine Bürgerinitiative gibt, das Verfahren weist aber immer noch Mängel auf“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

Der morgen zur Abstimmung stehende Kompromiss zwischen Rat, EU-Kommission und EP zur Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative sieht vor, dass die EU-Kommission mit einer Million Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus sieben Mitgliedstaaten der EU aufgefordert werden kann, eine Gesetzesinitiative einzuleiten. „Wir, und auch die Berichterstatter des EP, hatten vorgeschlagen, dass es ausreichen soll, die Unterschriften in einem Fünftel der Mitgliedstaaten zu sammeln. Aber immerhin ist die Kommission von ihrer Forderung von einem Drittel der Mitgliedstaaten abgewichen“, so Efler.

Eine EBI wird dann registriert, und damit zur Unterschriftensammlung zugelassen, wenn sieben Personen aus sieben Mitgliedstaaten dies beantragen. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass die EBI nicht offensichtlich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der EU liegt, nicht offensichtlich gegen die Werte der EU verstößt und nicht offensichtlich missbräuchlich oder unernsthaft ist. Eine vollständige juristische Prüfung der EBI findet allerdings erst nach Sammlung der eine Million Unterschriften statt, nämlich dann, wenn die EU-Kommission öffentlich zwei Stellungnahmen abgibt, eine juristische und eine politische. „Damit ist zwar der Vorschlag der EU-Kommission einer juristischen Prüfung nach 300.000 Unterschriften vom Tisch. Es kann einer Initiative aber immer noch passieren, dass sie eine Million Unterschriften sammelt, und am Ende zu hören bekommt, dass die EBI juristisch unzulässig sei“, so Efler.

Positiv bewertet Mehr Demokratie, dass, entgegen dem Vorschlag der Kommission, eine erfolgreiche EBI ein Recht auf öffentliche Anhörung haben soll. Die Anhörung wird von EP und Kommission im EP ausgerichtet. Die Kommission muss im Rahmen der Anhörung politisch und juristisch Stellung nehmen. „Zuletzt entscheidet die Kommission, was sie mit dem Anliegen einer EBI macht. EU-Bürger dürfen lediglich Vorschläge unterbreiten. Per Volksabstimmung selbst entscheiden dürfen sie nicht. Mehr Demokratie fordert deshalb auf EU-Ebene eine fair geregelte Volksgesetzgebung, die über die Bürgerinitiative hinaus auch die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens und eines vom Volk initiierten, verbindlichen Bürgerentscheids eröffnet“, so Efler.

Bei der Frage des Sammelzeitraumes konnte sich die Kommission mit ihrem Vorschlag einer zwölfmonatigen Frist durchsetzen. Mehr Demokratie sowie die EP-Berichterstatter hatten 18 Monate gefordert. Im Verordnungsentwurf der Kommission war auch vorgesehen, dass bei der Unterschrift unter eine EBI die Angabe einer Ausweisnummer in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend sein soll. Dies wird nun den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. 18 EU-Mitglieder wollen nach jetzigem Stand die Angabe einer Ausweisnummer verlangen. Deutschland hatte dies zunächst auch vorgesehen, will nun aber darauf verzichten. „Es ist zwar bedauerlich, dass nicht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die Angabe der Ausweisnummer verzichtet wird. Dennoch sind wir erleichtert, dass zumindest Deutschland auf diese überflüssige Maßnahme verzichtet, die das Sammeln der Unterschriften ganz erheblich erschwert“, so Efler.

Nach Verabschiedung der EBI hat die EU-Kommission neun Monate Zeit, eine kostenlose Open Source Software zu entwickeln, die von Initiativen zur Online-Unterschriftensammlung verwendet werden kann, wobei die Unterschriften nicht zwingend im Internet gesammelt werden müssen.

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