Europäischer Gerichtshof genehmigt OMT-Programm mit Auflagen /Politische Probleme bleiben

[12/15] Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof möglich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) genehmigt und dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) lediglich gewisse rechtliche Bindungen beim Kauf von Staatsanleihen auferlegt. Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die EZB überschreite mit dem Outright Monetary Transaction (OMT)-Programm der EZB ihre Kompetenzen, hat der EuGH aber in dieser Deutlichkeit nicht bestätigt – nun könnte es zu einer Auseinandersetzung der beiden Gerichte kommen.

„Wir haben dieses Urteil erwartet, können damit aber nicht zufrieden sein. Die politischen und Demokratie-Probleme bleiben ungelöst“, kommentiert Roman Huber, geschäftsführender Vorstand des Vereins Mehr Demokratie, der gemeinsam mit über 37.000 Menschen Verfassungsbeschwerde gegen das Eurorettungsprogramm ESM und den Fiskalvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte. „Die vom Gericht auferlegten Vorgaben, werden von der EZB unschwer zu erfüllen sein. Tatsächlich ist das heute verhandelte OMT-Programm längst überholt. Die EZB hat an den Parlamenten und Bürgerinnen und Bürgern vorbei schon wieder neue Programme zur indirekten Finanzierung von Staatsdefiziten erfunden. Damit weitet sie ihren Handlungsspielraum stetig aus und wird immer mehr zur allein entscheidenden Institution im Euroraum.“

Während noch über das OMT-Programm verhandelt wurde, hat die EZB das sogenannte Quantitative Easing (quantitative Lockerung) auf den Weg gebracht: Damit kann die EZB nun in Billionenhöhe Schuldverschreibungen von Staaten am Sekundärmarkt ankaufen, wobei durch besonders niedrige Zinsen günstige Finanzierungsbedingungen für die jeweiligen Länder geschaffen werden. Damit betreibt die EZB Staatsfinanzierung und greift eigenmächtig in die Wirtschaftspolitik ein, so die Kritiker der Finanzierungsprogramme – gegen diese neueren EZB-Programme wurde mittlerweile aus Kreisen der Wirtschaft ebenfalls das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Aus Sicht von Mehr Demokratie ist das Hauptproblem aber die fehlende demokratische Legitimation der Politik der EZB: „Es gibt keine demokratische Instanz, die das Handeln der EZB kontrolliert, ihre Organe sind nicht gewählt und keinem Parlament verantwortlich“, erläutert Huber. „Die EZB wird von Geldpolitik-Experten gesteuert – das wiederum wurde demokratisch festgelegt und ist legitim, solange sie sich ausschließlich um die Geldpolitik kümmert. Wenn die EZB aber ihr eigentliches Aufgabenfeld verlässt und in die Wirtschaftspolitik eingreift, verlässt sie den demokratisch festgelegten Rahmen.“ Über Einnahmen und Ausgaben von Staaten zu entscheiden, sei Aufgabe der demokratisch gewählten Parlamente. „Wenn die EZB an den Parlamenten vorbei Wirtschaftspolitik betreibt, werden damit auch die Bürgerinnen und Bürger als Souverän umgangen“, fasst Huber zusammen.

Das Bundesverfassungsgericht, das sich vor der Überweisung an den EuGH kritisch zum OMT-Programm positioniert hatte, wird sich nun erneut mit diesen Fragen befassen und wie Anfang Juni beschlossen das Verfahren zum OMT-Programm fortführen. Der Zweite Senat unter Präsident Andreas Voßkuhle wird nun in veränderter Zusammensetzung weiterverhandeln (neu: die Völkerrechtlerin Doris König löst Gertrude Lübbe-Wolff ab, Ulrich Maidowski, zuletzt Richter am Bundesverwaltungsgericht, löst Michael Gerhardt ab).

Hintergrundinformation zum Verfahren am Europäischen Gerichtshof: <link file:12682>Presse-Information_EuGH-Urteil_EZB

Pressemitteilung des EuGH zum Urteil: <link http: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp150070de.pdf>

curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-06/cp150070de.pdf

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