Gemeinnützigkeit: Bundestag muss neue Zwecke ins Gesetz schreiben

Wenn attac nicht mehr gemeinnützig ist, muss die Rechtslage angepasst werden

Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", in der mehr als 80 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen sind, fordert als Reaktion auf das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs eine Anpassung der Abgabenordnung. Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz: „Der Bundestag muss den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen sichern und zügig neue gemeinnützige Zwecke ins Gesetz schreiben.“

„Die Förderung von Menschenrechten und Grundrechten oder die Verteidigung und Fortentwicklung der Demokratie gehören als gemeinnützige Zwecke ins Gesetz“, ergänzt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie, der Teil der Allianz ist. „Es kann einer Gesellschaft nur nützlich sein, wenn sich Menschen zusammenschließen, um sich jenseits von Parteipolitik oder Profitinteressen zu engagieren. Zivilgesellschaftliche Organisationen machen ungehörte Stimmen im politischen Diskurs hörbar.“ Durch Aberkennung der Gemeinnützigkeit würden ihnen eine wichtige finanzielle Grundlage entzogen.

Die enge Interpretation des gemeinnützigen Zwecks 'Volksbildung' gefährdet nach Ansicht der Allianz tausende Vereine und Stiftungen, die aus einer Haltung heraus Bildungsarbeit zu Menschenrechten, für Demokratie und gegen Rassismus machen. Der Bundesfinanzhof liest das Gesetz so, dass diese Vereine mit den von ihnen entwickelten Vorschlägen für eine bessere Welt nicht an die Öffentlichkeit treten dürfen. Eine politische Einflussnahme sei nur für einen konkreten Zweck wie Umweltschutz oder Gleichberechtigung von Mann und Frau erlaubt.

„Der Gesetzgeber muss also schnellstmöglich in die Abgabenordnung schreiben, welche Zwecke er für förderwürdig hält. Mit der Festlegung gemeinnütziger Zwecke werden gesellschaftliche Debattenräume außerhalb von Parteien und Parlamenten geöffnet“, erklärt Diefenbach-Trommer weiter.

+++ Hintergrund +++

Der Bundesfinanzhof hat das Urteil vom 10. Januar 2019, Aktenzeichen V R 60/17 heute hier veröffentlicht:

<link https: www.bundesfinanzhof.de entscheidungen entscheidungen-online>

www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online

 

Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mehr als 80 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ zusammengeschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.

Weitere Infos: <link https: www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de>

www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de

 

Teilen:
nach oben