Gestern fanden in Hamburg zwei Volksentscheide statt. Die Bevölkerung stimmte darüber ab, ob sie einen Grundeinkommen-Modellversuch im Land Hamburg respektive ein Gesetz für besseren Klimaschutz („Zukunftsentscheid“) wünscht. Der Fachverband Mehr Demokratie e.V. erhebt seit 35 Jahren Daten und Fakten zum direktdemokratischen Geschehen in Deutschland.
Beste Regeln, viele Volksentscheide
Im aktuellen Volksentscheidsranking von Mehr Demokratie liegt Hamburg, was die Landesebene betrifft, auf dem ersten Platz. In keinem anderen Bundesland sind die Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide besser als im Stadtstaat Hamburg.
Die beiden Volksentscheide sind der 27. und 28. bundesweit und der achte und neunte in Hamburg. In Hamburg haben damit 32,1 Prozent aller deutschen Volksentscheide stattgefunden, neun von bundesweit 28. Volksentscheide sind zudem in Hamburg deutlich häufiger erfolgreich: 66,7 Prozent in Hamburg, 55,3 Prozent in den anderen Bundesländern. In neun Bundesländern gab es bisher noch nie einen Volksentscheid.
Vorherige Volksentscheide in Hamburg:
27.09.1998: Einführung bezirklicher Bürgerentscheide (erfolgreich, Zustimmung: 73,2 Prozent)
27.09.1998: Reformen der Hürden bei Volksbegehren (knapp unecht gescheitert*, Zustimmung: 74,1 Prozent)
29.02.2004: Gegen die Privatisierung von städtischen Krankenhäusern (ausgehebelt**, gut 73 Prozent Zustimmung)
13.06.2004: Reform des Wahlrechts (erfolgreich***, 66,7 Prozent Zustimmung)
14.10.2007: Hamburg stärkt den Volksentscheid (unecht gescheitert, Zustimmung 75,9 Prozent)
18.07.2010: Gegen Schulreform (erfolgreich, Zustimmung: 61 Prozent)
22.09.2013: Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze (erfolgreich, Zustimmung 50,9 Prozent)
* Unechtes Scheitern bedeutet: Zwar stimmt eine (möglicherweise deutliche) Mehrheit für das Anliegen des Volksentscheids, aber die Abstimmungsbeteiligung ist zu niedrig und das Abstimmungsquorum wird verfehlt.
** Ausgehebelt meint: Obwohl der Volksentscheid sich 2004 gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser aussprach, veräußerte der Hamburger Senat das Unternehmen an die Asklepios-Kliniken-Gruppe. Dies sei rechtens gewesen, entschied das Hamburgische Verfassungsgericht im Dezember 2004, da über eine „sonstige Maßnahme“ und kein Gesetz mit Bindungskraft abgestimmt wurde. In solch einem Fall sei der nicht an das Votum der Bürger gebunden.
*** Nachgeschichte: Das Wahlrecht wurde – bevor es zur Anwendung kommen konnte – von der CDU abgewandelt. Daraufhin kam es 2008/2009 zu einem erneuten Volksbegehren und anschließend zu einer Einigung, die im Sinne des ersten Volksentscheids war.
Positiv: Briefabstimmung und Abstimmungsheft
Positiv zu vermerken ist, dass die Unterlagen für eine Abstimmung ebenso wie Abstimmungshefte per Brief automatisch (und nicht erst auf Anfrage) an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt wurden. Beides ist leider nicht selbstverständlich, obwohl es dies sein sollte.
So sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Volksentscheid unecht scheitert. Abstimmungshefte erleichtern es den Menschen, sich eine Meinung zur Abstimmungsfrage zu bilden. Gut ist, wenn sowohl die Pro- als auch die Contra-Argumente aufgeführt werden und das Heft ansonsten neutral gehalten ist.