Hamburg: Volksentscheide werden verbindlich

[50/08] Erfolg für die Mehr Demokratie-Volksinitiative

 

Die Initiatoren der Hamburger Volksinitiative "Für faire und verbindliche Volksentscheide - Mehr Demokratie" haben sich mit Regierungskoalition und Oppositionsparteien auf einen Gesetzestext zur Erleichterung von Volksbegehren geeinigt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Volksentscheide künftig an Wahltagen stattfinden und die Mindestzustimmung an die Wahlbeteiligung gekoppelt wird. Zudem sollen die Bürger per Volksentscheid Einspruch erheben können, wenn die Bürgerschaft direktdemokratisch beschlossene Gesetze wieder ändern will.

 

"Nach jahrelangen Auseinandersetzungen ist es dem Trägerkreis 'Rettet den Volksentscheid' nun gelungen, Volksentscheide in Hamburg verbindlicher und bürgerfreundlicher zu gestalten", sagt Gerald Häfner, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. Bisher mussten in Hamburg für einen erfolgreichen Volksentscheid 20 Prozent, im Fall von Verfassungsänderungen sogar die Hälfte aller Wahlberechtigten zustimmen. Ausgerechnet an diesen hohen Hürden war der Volksentscheid zur Erleichterung der Volksgesetzgebung im vergangenen Jahr gescheitert. "Unser Hamburger Landesverband hat daraufhin gemeinsam mit den anderen Initiatoren eine neue Volksinitiative gestartet und nun in Gesprächen mit allen Parteien einen Kompromiss erreicht."

 

Zukünftig sollen Volksentscheide an Wahltagen stattfinden. Damit wird eine hohe Beteiligung der Bürger an der Abstimmung erleichtert. Beim Volksentscheid wird, wie bisher, neben der Mehrheit der Abstimmenden auch eine Mindestzustimmung verlangt, Für diese soll künftig die Wahlbeteiligung als Bezugsgröße gelten. Bei normalen Gesetzen entscheidet die einfache Mehrheit der Bürger, die an den parallel stattfindenden Wahlen teilnehmen, bei Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

 

"Die Hamburger Regelungen entsprechen zwar nicht unserer Idealvorstellung, nach der Zustimmungshürden ganz entfallen sollten, aber sie ist ein Kompromiss, mit dem wir gut leben können", sagt Häfner: "Entscheidend ist, dass Volksentscheide gleichermaßen vom Bürgerwillen getragen sind wie Wahlen. Und dass ihre Ergebnisse respektiert werden!"

 

Auch die Verbindlichkeit des Bürgervotums soll durch das neue Gesetz gestärkt werden. "Bisher war es für die Bürgerschaft relativ einfach, durch Volksentscheid beschlossene Änderungen wieder zurückzunehmen", so Häfner. Auf diese Weise waren in Hamburg gleich zwei Volksentscheide, gegen die Privatisierung von Krankenhäusern und für eine Wahlrechtsreform, ausgehebelt worden. Dies soll bald nur noch mit dem Einverständnis der Bürger möglich sein. "In Zukunft können 2,5 Prozent der Wahlberechtigten einen neuen Volksentscheid verlangen, wenn die Bürgerschaft ein vom Volk beschlossenes Gesetz wieder ändern will."

 

Noch in diesem Jahr soll die entsprechende Verfassungsänderung durch die Bürgerschaft verabschiedet werden. Damit sei in Hamburg ein großer Schritt in Richtung besserer Bürgerbeteiligung getan, sagt Häfner. "Und unser Volksbegehren für ein faires Wahlrecht, das im Januar 2009 startet, wird die politischen Mitbestimmungsmöglichkeiten weiter verbessern."

 

Weitere Informationen:

hh.mehr-demokratie.de

 

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