Innenministerium verschärft Konflikt um Beteiligungsrechte

[01/11] Zum Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Einschränkung der Beteiligungsrechte bei der Planung von Großprojekten insbesondere durch die Abschaffung öffentlicher Erörterungstermine äußert sich der Verein Mehr Demokratie kritisch: „Nach Stuttgart 21 erwarten die Menschen Vorschläge der Regierung für einen Ausbau nicht für einen Abbau von Beteiligungsrechten. Diese Rechte einzuschränken, kann zu einer Verschärfung von Konflikten zwischen Entscheidungsträgern und Betroffenen führen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher. Nach Ansicht von Mehr Demokratie sollten öffentliche Erörterungstermine bestehen bleiben. „Wenn Einwände der Bürgerinnen und Bürger nicht öffentlich gehört werden, fallen sie schneller unter den Tisch.“

Mehr Demokratie setzt sich für den Ausbau direktdemokratischer Rechte auf allen politischen Ebenen ein. Neben fairen Beteiligungsrechten müssen nach Ansicht des Vereins auch die direkten Mitentscheidungsrechte gestärkt werden. "Können die Bürger mit der direkten Demokratie notfalls Entscheidungen an sich ziehen, entfalten auch alle anderen Beteiligungsformen ihre ganze Kraft. Die direkte Demokratie wirkt wie der Schlussstein im Beteiligungsgewölbe."

Der Referentenentwurf "Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren" des Bundesinnenministeriums sieht eine Fakultativstellung des Erörterungstermins in der Planungsphase eines Großprojektes vor. Demnach wäre eine öffentliche Erörterung nicht mehr zwingend.

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