Koalitionsvertrag: Mehr Demokratie begrüßt Bürgerräte und Reform der Gesetzgebung, aber grundlegende Reformen bleiben aus

Mehr Demokratie äußert sich zu dem heute (9.4.) veröffentlichten Koalitionsvertrag: „Auf der Haben-Seite verbuchen wir die Fortführung der Bürgerräte trotz der teilweise sehr scharfen Kritik der Union, Reformen der Gesetzgebung und die geplante Prüfung des Wahlalters 16“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Erleichtert zeigt sich der Verein auch, dass das Informationsfreiheitsgesetz doch nicht abgeschafft werden soll. Die geplanten Einschränkungen bei Verbandsklagerecht und Umweltinformationsgesetz bewertet der Verein kritisch. „Mit Blick auf grundlegende Demokratiereformen und die Einführung der direkten Demokratie bleiben die Verabredungen hinter dem letzten schwarz-roten Vertrag von 2018 zurück“, so Beck.

Grünes Licht gibt der Vertrag für eine Fortsetzung der Bürgerräte des Bundestags. „Die Erfahrungen aus dem Bürgerrat zur Ernährung zeigen, dass sich das Instrument im Praxistest bewährt hat. Hier auf Kontinuität zu setzen, ist richtig.“ Mehr Demokratie schlägt vor, dass sich ein Bürgerrat begleitend zur im Vertrag geplanten Kommission mit der Aufarbeitung der Corona-Pandemie befasst.

Darüber hinaus will die schwarz-rote Koalition die Gesetzgebung verbessern. Dafür sollen Anhörungen von Betroffenen und Expertinnen und Experten angemessene Fristen gesetzt werden. Eine Analyse von Mehr Demokratie hatte kürzlich gezeigt, dass die Fristen in den vergangenen beiden Legislaturperioden viel zu kurz angesetzt waren. Außerdem sollen sogenannte „Öffnungs- und Experimentierklauseln“ eingeführt werden. Mehr Demokratie begrüßt den Vorstoß für eine moderne Gesetzgebung.

Vom Tisch ist eine komplette Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. Das sei auch ein Erfolg der Zivilgesellschaft, die sich mit einer Petition mit mehr als 400.000 Unterschriften für den Erhalt des Gesetzes stark gemacht hatte. Im fertigen Vertrag heißt es nun, dass das IFG „in der bisherigen Form […] mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung [reformiert]“ werden solle. Mehr Demokratie fordert: Das Informationsfreiheitsgesetz sollte in einem modernen Transparenzgesetz aufgehen. „Transparenz schafft Vertrauen. Der Staat sollte deshalb künftig wichtige Daten, Fakten und Verträge auch proaktiv veröffentlichen müssen“, sagt Beck.

Außerdem steht eine Reform des Wahlrechts im Koalitionsvertrag. Denkbar wäre auch hier, zusätzlich zur Wahlrechtskommission einen zufällig gelosten Bürgerrat einzusetzen. Damit würde die neue Regierung gleich zwei ihrer Vorhaben erfüllen: „Wenn es um den Kern der demokratischen Mitbestimmung geht, müssen die Wähler-Perspektiven mit einbezogen werden“, so Beck. Er begrüßt, dass der Koalitionsvertrag auch einen Prüfauftrag für das Wahlalter 16 enthält. „Ein Prüfauftrag ist nicht viel, aber immerhin hat es das Thema in den Vertrag geschafft.“ Scharf kritisiert Beck dafür die geplanten Veränderungen im Europawahlrecht: „Eine Sperrklausel für Europawahlen lehnen wir strikt ab. Hier befindet sich die neue Regierung auf dem Irrweg.“

Weiterhin ist die Tür offen für eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags. Die Idee, dass Petitionen mit breiter Unterstützung auch im Plenum behandelt werden können, sollte nach Meinung von Beck unbedingt mit aufgenommen werden.

 

Bei Rückfragen: Ina Poppelreuter, Pressesprecherin, 0178-8163017

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