Längere Legislaturperiode bedeutet Beschneidung der Mitbestimmungsrechte

[18/15] Verlängerung der Wahlabstände nicht ohne Volksentscheid

Die Initiative Mehr Demokratie warnt vor einer Verlängerung der Legislaturperiode ohne eine gleichzeitige Einführung von bundesweiten Volksentscheiden. „Wenn künftig nur noch alle fünf Jahre gewählt wird, dann fallen für einen heute 18jährigen Menschen im Lauf seines Lebens drei bis vier Wahlen weg“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Ohne die gleichzeitige Einführung bundesweiter Volksabstimmungen wäre diese Verlängerung eine unerträgliche Beschneidung demokratischer Mitbestimmungsrechte.“

Die Volksentscheids-Befürworter im Bundestag sollten nach Ansicht von Mehr Demokratie jetzt die Chance ergreifen, sich konsequent für bundesweite Volksentscheide einzusetzen. Alle Parteien bis auf die CDU sind grundsätzlich für eine Einführung Direkter Demokratie auch auf Bundesebene. SPD und Grüne haben in der von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ausgelösten Debatte um eine neue Wahlrechtsreform bereits die gleichzeitige Verankerung bundesweiter Volksentscheide im Grundgesetz gefordert.

„Nur mit Volksabstimmungen haben die Bürger die Möglichkeit, die Politik punktuell und in Sachfragen zu beeinflussen“, erklärt Beck. „Das wäre ganz unabhängig von der Länge der Wahlperiode ein Gewinn für unsere Demokratie und würde der viel beklagten Politikverdrossenheit Abhilfe schaffen.“

Mehr Demokratie hat einen eigenen <link>Gesetzesvorschlag zur Einführung bundesweiter Volksabstimmungen erarbeitet, der Leitlinien für eine Reform liefern könnte. Um bundesweite Volksabstimmungen einzuführen ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.

Gesetzentwurf für bundesweite Volksentscheide:

<link>www.mehr-demokratie.de/md-gesetzentwurf.html

 

Teilen:
nach oben